Hallo,

in den BV Verhandlungen AZ-Erfassung wird uns folgender Passus vorgelegt:

"Vor Änderungen des Personalmanagementsystems gegenüber dem in dieser Betriebsvereinbarung vereinbarten Nutzungsumfang wird der zuständige Betriebsrat rechtzeitig und umfassend anhand von Unterlagen informiert. Auf Wunsch des zuständigen Gremiums findet eine Beratung statt. Widerspricht das zuständige Gremium nicht binnen 6 Wochen nach Zustellung der Unterlagen, gilt die Zustimmung als erteilt.
Ausgenommen sind Änderungen oder Erweiterungen, soweit sie der Durchführung einer durch Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung festgelegten Aufgabe dienen."

Ist so eine Formulierung zulässig und wirksam?
die Logik des BetrVG sieht doch vor:
1.) umfassende und rechtzeitige Informationen an den BR, damit er beurteilen kann, ob und wenn ja, wo die MBR Tatbestände liegen und ggf. Feststellung, ob ein Sachverstand hinzugezogen werden muss
2.) dann Beratung und Einigung mit dem AG (am besten in Form einer Betriebsvereinbarung)

Die Formulierung legt nahe, dass nach einer Frist (6 Wochen), das MBR "verwirkt" ist?

Freue mich auf Antwort :-) und vielen Dank vorab

BeEr