Erstellt am 21.10.2016 um 13:37 Uhr von Pjöööng
Wenn Euer BRV sein Amt (also die Mitgliedschaft im Betriebsrat) niedergelegt hat, dann hat er auch nichts mehr im BR zu unterzeichnen.
In der Zwischenzeit unterzeichnen der Stellv. oder der neue BRV sobald er gewählt ist.
Erstellt am 22.10.2016 um 06:27 Uhr von etugruber
Am Ende der Sitzung hat er sein Amt niedergelegt.
Also muss er dieses Protokoll noch unterschreiben.
Und wenn er 10 Jahre im Amt war, wird er dies auch machen.
Erstellt am 22.10.2016 um 08:21 Uhr von Moreno
Also muss er das Protokoll unterschreiben.......ne muss er nicht!
Erstellt am 22.10.2016 um 11:28 Uhr von etugruber
Paragraph 34 BetrVG
Lesen bildet.....
Erstellt am 22.10.2016 um 11:58 Uhr von nicoline
Wenn er das Amt vor Fertigstellung der Sitzungsniederschrift niedergelegt hat, unterschreibt der Stellvertreter, der bis zur Neuwahl eines neuen BRV das Amt automatisch übernimmt.
Erstellt am 22.10.2016 um 13:13 Uhr von Ernsthaft
Sorry nicoline, aber das bedarf einer kleinen Korrektur.
Er übernimmt nicht das Amt, sondern die diesem zugeordneten Aufgaben automatisch.
@etugruber
„Paragraph 34 BetrVG Lesen bildet.....“
Gut erkannt. Gilt das aber auch für dich?
Erstellt am 22.10.2016 um 16:22 Uhr von Moreno
Etugruber dann bilde Dich mal ;-) die Sitzungsniederschrift ist vom Vorsitzenden zu unterschreiben ....in der Sekunde wo Kollege Müller zurücktritt ist er kein Vorsitzender mehr.
Erstellt am 23.10.2016 um 11:59 Uhr von nicoline
Ernsthaft,
du hast Recht, ich habe mich nicht pingelig 100prozentig genau ausgedrückt, aber eigentlich wusstest du schon genau, was ich meinte. Ich versuchs nochmal:
Er übernimmt bis zur Neuwahl des Vorsitzenden dessen Aufgaben. Für die Dauer seiner Vertretung hat der stellvertretende Vorsitzende kraft Gesetzes die gleichen Befugnisse und Zuständigkeiten wie ein Vorsitzender.
Jetzt genau genug?