Ein Kollege hat demnächst Elternzeit. Die Arbeitszeit wird mit Gleitzeit geregelt (40-Stunden-Woche). Wenn das Kind an einem Tag um 22 Uhr kommt, die Arbeit aber am Morgen normal mit 8 Stunden erledigt wird, beginnt nach Aussagen unseres Personalbereiches die Elternzeit an diesem Tag und die geleisteten Stunden fallen weg. Ist das wirklich so oder bekommt der Kollege diese geleisteten 8 Stunden normal auf seinem Gleitzeitkonto gutgeschrieben?