Guten Tag,

in unserem Kleinunternehmen (18 Mitarbeiter) gibt es ein Problem mit der Regelung von Überstunden sowie Sonn-/Feiertagsarbeit.

1) Überstunden:

Wir haben eine Gleitzeitregelung, wonach jeder Arbeitnehmer bis zu 20 Std. Plus bzw. Minus aufbauen kann. Jede Stunde, die über diese 20 Std. hinaus gearbeitet wird, ist m.E. eine zustimmungspflichtige Überstunde gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.

Ich habe nun die Möglichkeit eingefordert, die monatlichen Zeiterfassungslisten aller Mitarbeiter einzusehen. Nun stelle ich fest, dass in der aktuellen Zeiterfassungs-Auflistung für September 2016, bei 1/4 der Belegschaft einen Stundenstand von mehr als 20 Stunden ausgegeben wird.

Diese Stunden sind natürlich nicht alleine im Monat September erarbeitet worden, sondern das Plus wird jeden Monat übertragen.

Ich sehe es dennoch so, dass hier ein erheblicher Teil der Belegschaft entweder freiwillig Überstunden geleistet hat oder eben von der Geschäftsleitung geduldet... und in einem konkreten Fall sogar von der Geschäftsleitung angeordnet!!

2) Sonn-/Feiertagsarbeit:

Ein Mitarbeiter kommt z.B. ohne vorherige Absprache sonntags ins Unternehmen und arbeitet dort. M.E. müßte ich auch in einem solchen Fall vorab informiert werden und ggf. sogar zustimmen...(?)

Ebenso nehmen einige unserer Mitarbeiter-/innen ab und zu an kleinen Events teil, die natürlich häufig über ein Wochenende und außerhalb stattfinden.
Wie verhält es sich hier mit der Zustimmung für Sonn-/Feiertagsarbeit?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Gruss,
jaypar