Erstellt am 20.10.2016 um 10:53 Uhr von celestro
Wenn der BR bereits einen Beschluss gefasst hat, braucht er gar nicht mehr zu warten.
Desweiteren würde ich AUCH bei Tarifrecht vom Besuch einer Schulung durch die "Gegenseite" abraten.
Erstellt am 20.10.2016 um 11:06 Uhr von beschlaege
Wir waren auch mit 4 Leuten (ca 200 Mitarbeiter) von unserm Betriebsrat auf einer 3-tägigen Schulung.
Dies wurde auch in einem Beschluss des kompletten Betriebsrates beschlossen.
Der Arbeitgeber muss zahlen aber auch darüber informiert werden.
Erstellt am 20.10.2016 um 13:50 Uhr von Zappelmann
Teuer ist doch immer relativ und kommt auf die Betrachtungsweise an.
Macht euer Seminar, wie beschlossen und angemeldet, und wenn euch der AG eine beim Arbeitgeberverband anbietet, nehmt auch die noch mit, denn es ist mehr als interessant, wie die Gegenseite mit Problemen umgeht und wie sie dazu geschult wird.
Erstellt am 20.10.2016 um 13:54 Uhr von gironimo
>und nimmt den Vorschlag der Geschäftsführung an eine Schulung durch den Arbeitgeberverband zu besuchen<
das käme bei mir schon mal gar nicht in Frage - falscher Veranstalter
Erstellt am 20.10.2016 um 14:26 Uhr von celestro
"Macht euer Seminar, wie beschlossen und angemeldet,"
Laut EP wurde noch keine Anmeldung vorgenommen.
Erstellt am 20.10.2016 um 15:38 Uhr von stehipp
"Geht um Tarifrecht, ist also egal"
Mir wäre es nicht egal wer das Seminar hält. Ich sehe hier schon einen Interessenkonflikt wenn der Verband der Arbeitgeber die Vertreter der Mitarbeiter schult.
Vielleicht sollte man mal überlegen, warum der AG-Verband die Schulung kostengünstiger anbietet.
Schult er wirklich zu allen relevanten Punkten?