Hallo,

noch eine Frage:

wir haben per Betriebsvereinbarung festgelegt, dass die wöchentliche Arbeitszeit pro Mitarbeiter 45 Stunden beträgt. Unser Tarifvertrag (Spedition- Logistik- und Transportwirtschaft NRW) regelt aber in § 2 Arbeitszeit, eine wöchentliche Arbeitszeit von 52 Stunden.

Diese tarifvertragliche Regelung enthält kein Öffnungsklausel. Bedeutet dies, dass die Regelung der BV über 45 Stunden nicht mehr gelten kann, da der Tarifvertrag 52 Stunden regelt?

Danke schonmal.
Lieben Gruss
PaulBreitner