§ 14a Betr VG schreibt für Kleinbetriebe bis 50 Personen das Vereinfachte Wahlverfahren vor. Hat es Konsequenzen, wenn man die Betriebsratswahl nach dem normalen Wahlverfahren betreibt?
"Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist ........