Erstellt am 26.09.2016 um 15:33 Uhr von Pjöööng
Ganz einfache Frage: Muss jeder der Angeschriebenen wissen, wer sonst noch die Schulung nicht gemacht hat?
Höchstvermutlich nein!
Dann besteht kein Grund, diese Daten zu übermitteln! Und damit ist diese Übermittlung unzulässig.
Erstellt am 26.09.2016 um 16:22 Uhr von RoterFaden
Wahrscheinlich war es schlicht einfacher ALLE anzuschreiben
anstatt die fehlenden Teilnehmer herauszusuchen!?
Warum setzt euch das eigentlich so unter Druck?
Wenn die Schulung jeder machen muss, ist das doch jetzt auch nichts soo
geheimnisvolles, wenn sichtbar ist wer noch fehlt, oder?
Gibt es eine Deadline, bis wann die Schulungen durch sein müssen?
Ist doch sicher auch während der Arbeitszeit,
die Teilnahme wird also "bezahlt"?
Erstellt am 26.09.2016 um 16:35 Uhr von Pjöööng
Zitat (RoterFaden):
"Wahrscheinlich war es schlicht einfacher ALLE anzuschreiben anstatt die fehlenden Teilnehmer herauszusuchen!?"
Ändert das etwas an der rechtlichen Beurteilung?
Zitat (RoterFaden):
"Wenn die Schulung jeder machen muss, ist das doch jetzt auch nichts soo geheimnisvolles, wenn sichtbar ist wer noch fehlt, oder?"
Spielt das für den Datenschutz irgendeine Rolle?
Erstellt am 26.09.2016 um 16:43 Uhr von radschlaeger
Nun, die Schulung ist Pflicht und muss bis zum 30.09. absolviert werden. Die Frage ist für mich, ob es als Legitimation für das Unternehmen ausreicht, die eMail nur an die Delinquenten und die Chefs zu schicken, um "fein raus" zu sein. Ich selber halte es für fragwürdig, da dies ein größerer Personenkreis (mehr als 3.300 MA, davon mind. 77 in Deutschland, die unseren BR betreffen) ist, der ggf. auch ein Mobbing lostreten könnte.
Erstellt am 26.09.2016 um 16:56 Uhr von Pickel
Von Seiten des AG lese ich nur von einer reichlich unspektakulären Liste, wer an einer Schulung teilgenommen hat und bei wem die noch aussteht.
Du machst dann die Gleichung auf, diese Personen seien als Delinquenten bzw. als "böse Mitarbeiter" stigmatisiert. Aus deinem Text geht aber mit keinem Wort hervor, dass der AG diese Botschaft mitsendet. Bist du dir sicher, dass nicht du das Problem bist?
Erstellt am 26.09.2016 um 17:14 Uhr von Pjöööng
Es besteht keinerlei Rechtfertigungszwang wenn man für den Umgang mit personenbezogenen Daten die Einhaltung des Datenschutzes verlangt!
Es gibt eine Reihe von Grundsätzen für den Umgang mit personenbezogenen Daten, z.B. den Grundsatz der Datensparsamkeit und den Grundsatz der Zweckbindung. Beide Grundsätze werden hier verletzt! Damit ist diese Form der Verarbeitung rechtswidrig!
Erstellt am 26.09.2016 um 17:50 Uhr von ChristianPfalz
Du sagtest , das der Hauptsitz in United Kingdom ist, und auch sonst ein Weltweitunternehmer.
Da ist die Frage, nach welchem Recht man da schauen kann und soll. EU -Asien-UK-Afrika?
Welche Art Geschäftsführung unterliegt Ihr.
Ich vermute mal sehr stark, dass es sich bei euch um Internet-Software oder der gleichen handelt. Wie ist eure Firma in Deutschland eingetragen.
Ist es das erste mal das solch ein Schreiben an euch und an den Rest des Unternehmen versendet wurde, oder passiert das des Öfteren. Vielleicht kennt der Zuständige Sacharbeiter die Rechtslage nicht oder er hat eine Vertretung ,die das zum ersten mal gemacht. Manchmal ist gar kein böser Hintergedanke dabei, einfach nur ein Missgeschick.
Ich würde es mal Hinterfragen, steht euch ja als BR zu bei der jeweiligen Person nach zu Fragen, und dann über die Rechtslage in Deutschland informieren.
Nur Namen ist auch schon Verletzung des Datenschutzes und Persönlichkeitsrecht,oder liegt da noch ein Toleranzbereich?
Beste Grüße
Erstellt am 26.09.2016 um 18:15 Uhr von gironimo
Hat denn der BR bei den Schulungen überhaupt in irgendeiner Weise mitbestimmt?
Paragraphen 96- 98 BetrVG sei genannt.
Erstellt am 26.09.2016 um 18:39 Uhr von Pjöööng
Zitat (ChristianPfalz):
"Da ist die Frage, nach welchem Recht man da schauen kann und soll. EU -Asien-UK-Afrika?"
Na, nach welchem wohl? Welches Recht könnte in Deutschland Anwendung finden?
Zitat (ChristianPfalz):
"Wie ist eure Firma in Deutschland eingetragen."
Wieso spielt das eine Rolle?
Zitat (ChristianPfalz):
"Nur Namen ist auch schon Verletzung des Datenschutzes und Persönlichkeitsrecht,oder liegt da noch ein Toleranzbereich? "
Wie ist denn derToleranzbereich des Datenschutzes definiert?
Erstellt am 26.09.2016 um 18:48 Uhr von ChristianPfalz
Natürlich unterliegt des dem deutschen Recht! Dennoch ,haben die Engländer nicht die selben Regeln und Gesetze wie in Deutschland. Und wenn der Engländer ( Ich nehme mal an, das es ein Engländer war) die Gesetzlage in Deutschland nicht kennt und versendet es nach UK Recht, dann kann und sollte man ihm nicht gleich einen Strick daraus drehen.
Zu Punkt 2
Ist hier unrelevant ,hatte mich nur persönlich interessiert.
Zu Punkt 3
Manche Arbeiter in sehr vielen Unternehme müssen Namensschilder tragen ( Vor und Nachnamen- Manche nur Nachnamen und andere nur Vornamen). Und da vermute ich mal sehr stark, dass es einen Toleranzbereich gibt. So genau habe ich mich mit Datenschutz noch nicht befasst. ( Noch nicht)
Erstellt am 26.09.2016 um 19:18 Uhr von Pjöööng
Es geht hier doch nicht darum, irgendwem "einen Strick zu drehen", sondern darum, dass der Datenschutz eigehalten wird!
Was die Namensschilder mit dieser Liste zu tun haben, kann ich nicht nachvollziehen.
Erstellt am 26.09.2016 um 20:52 Uhr von ChristianPfalz
Nu wirst aber anstrengend. ;-)
Die Namensschilder waren auf meine erste Frage -siehe oben- bezogen. Ob es eine Toleranzgrenze diesbezüglich gibt?
Darauf Habe ich nur Deine Frage beantwortet-siehe oben- wie ist denn die Toleranzgrenze des Datenschutzes definiert.
Meine Antwort dann-siehe oben- Namenschilder
Und nu kommst mit den Namenschilder und bringst des in Verbindung mit der Liste.
DAVON WAR NIEMALS DIE REDE. ES GING UM DIE FRAGE: OB ES EINE TOLERANZ GIBT BEI DATENSCHUTZ.............WEIL,und nun höre zu,WEIL ES EBEN IN DEUTSCHLAND SEHR VIELE ARBEITER GIBT,DIE NAMENSCHILTER TRAGEN (MÜSSEN).......
Erstellt am 26.09.2016 um 22:52 Uhr von Pjöööng
Was haben Namensschilder mit dem Datenschutz zu tun?
Erstellt am 27.09.2016 um 09:49 Uhr von radschlaeger
Heute ging vom Managing Direktor aus Deutschland ein weiterer Reminder mit einer Liste der Delinquenten an alle von unserem Standort aus gelenkten Mitarbeiter heraus.
Weitere Info: Sind eine GmbH, eingebunden in einen US-amerikanischen Konzern.
Ich bin genervt. Zum einen wegen der Frequenz der Reminder (mehr als 5 Stück) als auch der Tatsache, dass die Liste jetzt tatsächlich an alle offen versand wurde.
Erstellt am 27.09.2016 um 10:03 Uhr von Pjöööng
Du wirst den Arbeitgeber kaum daran hindern können, Dich mehrmals am Tag daran zu erinnern, dass Du den CoC (oder was auch immer) noch nicht bestätigt hast.
Allerdings täte er gut daran, die roten Flecken in seinem Spreadsheet per bcc anzuschreiben und keine Liste beizufügen.
Ein nettes Thema für das nächste Monatsgespräch.