Erstellt am 26.09.2016 um 11:49 Uhr von celestro
Also rechtlich durchsetzen läßt Sie sich das meines Erachtens nicht.
Erstellt am 26.09.2016 um 12:13 Uhr von Challenger
Tach auch,
was ist Sabbatical ?
Erstellt am 26.09.2016 um 12:31 Uhr von Pickel
Nein, darauf gibt es kein gesetzliches Recht, das durchsetzbar wäre (zumindest nicht in Vollzeit oder mit Rückkehrrecht).
Bei der Betrachtung sollte man auch nicht vergessen, dass es für viele Betriebe nur mit erheblichen Schwierigkeiten machbar sein wird, die Arbeit für einen befristeten Zeitraum auf neue Schultern zu übertragen.
Das Ergebnis wird regelmäßig sein, dass die verbliebenen Kollegen die Arbeit im Wesentlichen miterledigen müssen und unter der Auszeit eines Einzelnen leiden. Ein BR sollte sich insbesondere über diese Seite mehr Gedanken machen, als den Auszeitwunsch einzelner in den Mittelpunkt seiner Forderung zu stellen.
Erstellt am 26.09.2016 um 12:39 Uhr von gironimo
Wenn es vereinzelt möglich ist. .......
Aber wenn ihr schon zwei Jahre verhandelt, wo sind die Knackpunkte?
Erstellt am 26.09.2016 um 12:43 Uhr von chipsycale
Die Knackpunkte sind.
Andere Prioritätem
keine Zeit
Keine Lust
Krankheit
Urlaub
bei der HR Abteilung wird immer alles bis zum Exitus geschoben!
Erstellt am 26.09.2016 um 13:01 Uhr von celestro
"was ist Sabbatical ?"
Hab zwar auch nachgeguckt, aber Wikipedia dazu: "Das Sabbatical oder das Sabbatjahr ist ein Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub.
Der aus den USA stammenden Begriffs sabbatical, nach dem biblischen Sabbatjahr, wurde von Professoren an US-amerikanischen Universitäten für ein Forschungssemester oder Freisemester geprägt.
Im weiteren Sinne beschreibt Sabbatical/Sabbatjahr oder auch gap year einen Zeitraum der Teilzeitarbeit oder Auszeit."
Erstellt am 26.09.2016 um 17:34 Uhr von Moreno
Arbeitgeber sollten doch möglichst attraktiv sein für die Bewerber und da gehört sicherlich auch die Möglichkeit auf ein Sabbatjahr hinzuarbeiten dazu. Bei uns ist dies jederzeit möglich und wird immer öfters auch in Anspruch genommen. Man muss halt den AG überzeugen das dies auch ein Vorteil sein kann wenn andere Arbeitnehmer in einem Bereich mal ein Jahr gearbeitet haben können sie in der Regel hier auch jederzeit bei Bedarf aushelfen.