Hallo Zusammen,
bei uns im Einzelhandel werden verstärkt Verkaufsoffene Sonntage/Marktsonntage durchgeführt. Dies geschieht auf freiwilliger Basis. Die geleisteten Stunden werden auf einen gesonderten Blatt erfasst und mit allen Zuschlägen zur Auszahlung gebracht. Nun meine Frage: Zählt der Sonntag mit zur wöchentlichen Arbeitszeit bzw. muss der AN dann z.b. 2 Freie Tage in der Woche bekommen um nicht die wöchentliche Höchstarbeitszeit zu überschreiten?