Erstellt am 26.08.2016 um 16:37 Uhr von gironimo
Auf der Grundlage unternehmerischer Entscheidungsfreiheit,
Wenn aber teilweise mit eigenem Personal gearbeitet wird, müsst ihr genau hinschauen, ob es nicht zur Vermischung kommt und die Weisungen von eurem Betrieb ausgehen.
Dann besteht möglicher Weise nur eine Scheinselbständigkeit. Also genau hinschauen.
Erstellt am 26.08.2016 um 17:53 Uhr von HerbertRam
Danke für deine Antwort... nein... es soll eine ganz normale Reinigungsfirma den Job jetzt erledigen. Es handelt sich auch um 2 verschiedene Bereiche, die räumlich ..also örtlich getrennt sind, von daher wird es nicht zu einer Vermischung kommen.
Erstellt am 28.08.2016 um 11:01 Uhr von Hoppel
@ HerbertRam
Leider denkt @ gironimo mal wieder nicht zu Ende!
Als BR könnte man natürlich das Fass "Outsourcing" aufmachen, was nicht unerhebliche Informations-/ und Beteiligungsrechte des BR auslöst.
Ein kurzer Überblick hier > https:netkey40.igmetall.de/homepages/alfeld-hameln-hildesheim/hochgeladenedateien/Dokumente/IG%20Metall/AA/Angestellten%20Newsletter%202011_Nr%204/03_Checkliste_Rechtl_Handlungsmoeglichkeiten.pdf
Erstellt am 28.08.2016 um 13:24 Uhr von HerbertRam
Danke für deine Antwort, die Punkte waren mir weitestgehend bekannt. Erst mal ging es mir ein um Möglichkeit des AG dies zu tun, es soll keiner gekündigt werden, es besteht erstmal die Idee seitens des AG hier eine Firma zu beauftragen. Ob und inwieweit vlt. andere Reinigungskräfte aufgestockt werden um doch die Büroräume weiter "intern" zu reinigen, prüfen wir mit dem AG.