ein rein fiktives Beispiel:
Betriebsratsmitglied1 (BR1) hat eine GdB i.H.v. 30 bescheinigt bekommen. Es handelt sich dabei um eine seelische Behinderung. BR1 arbeitet als Sozialarbeiter. Die Behinderung führt zu Suchtproblematiken und einem gestörten Nähe-Distanz-Verhältnis zum Klientel. Auch häufige Fehlzeiten resultieren daraus (aber nicht 3 Jahre in Folge mehr als 30 - Sicherlich aber in 3 Jahren mehr als 90). Zu schriftlichen Abmahnungen hat dieses Fehlverhalten aber bisher nicht geführt. Mündliche Ermahnungen gab es.
BR1 stellt bei der Agentur für Arbeit und begibt sich dann in eine ReHa Maßnahme. Wärend dieser Zeit wird BR2 und BR3 (dreiköpfiger BR und keine Ersatzmitglieder verfügbar - Der BR-Austritt dieser beiden ist zu einem nahen Termin beschlossen und ein Wahlvorstand ist für eine BR-Wahl eingesetz) zur Gleichstellung befragt.
Welche Konsequenzen haben die unterschiedlichen Antworten? Darf der nicht vollständige BR (2+3) zur Gleichstellung von BR1 befragt werden? Was ist wenn Antworten unterschiedlich beantwortet werden müssten (zB: Sind ihne gesundheitliche Einschränkungen bekannt? Dem BR nicht! BR2 hat allerdings Kenntnisse und kann wohl auch die Auswirkungen auf den derzeitigen Arbeitsplatz beschreiben)?