Erstellt am 26.08.2016 um 12:43 Uhr von gironimo
Der BR kann hier vermittelnt tätig werden. Ansonsten fordert der AN vom AG die korrekte Eingruppierung.
Will der AG nicht, muss der AN individualrechtlich vorgehen. Er kann sich z.B. von der Gewerkschaft vertreten lassen.
Erstellt am 29.08.2016 um 09:46 Uhr von IPManB
Der Chef ist für dieses Thema nicht wirklich zugängig und Gewerkschaft fällt leider auch aus. Oder gibt es noch weitere Möglichkeiten außer der Gang zum Gericht?
Erstellt am 29.08.2016 um 12:00 Uhr von celestro
Das sind ja nunmal schon viele Möglichkeiten. Noch mehr gibt es leider nicht. Es sei denn, der "Chef" hat einen Chef. Oder der dadrüber. Oder der dadrüber ...