Erstellt am 26.05.2016 um 07:54 Uhr von gironimo
Vom Prinzip kann ja ein Beschluss, der nach außen hin wirken soll, nicht geheim sein. Allerdings gehört z.B. das Abstimmungsverhältnis nicht an die Öffentlichkeit. Und warum in dem Beschluss überhauet Namen vorkommen (wo doch die Mehrarbeit grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt abgelehnt wurde) verstehe ich nicht ganz.
Mit gesetzlichen Bestimmungen würde ich hier nicht argumentieren wollen (ein schützenswertes personenbezogenes Datum sehe ich hier nicht betroffen). Grundsätzlich soll es doch so sein, dass die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit des BR auch im Gremium besprochen und abgestimmt wird - Alleingänge also eher kontraproduktiv sind. Und dabei muss man natürlich diskutieren, ob man mit solchen Aktionen Arbeitnehmer an den Pranger stellt usw.
Erstellt am 26.05.2016 um 15:00 Uhr von AlterMann
Ob es gut war, den Beschluss zu veröffentlichen, liegt wohl an den Gegebenheiten. (z.B.: War die Ablehnung ein taktisches Manöver, um dem AG mehr Zugeständnisse aus dem Kreuz zu leiern, dann dürfte eine solche Veröffentlichung eher irritieren.)
So ein Alleingang ist schon unglücklich, weil es eben ein Alleingang ist. Jedenfalls haben die Namen der Freiwilligen bei dem Beschluss nichts zu suchen. Abgesehen von der gebotenen Datensparsamkeit halte ich dies auch für eine Unverschämtheit den Kollegen gegenüber und wirft ein ganz schlechtes Bild auf den gesamten BR.