Liebe Kollegen (m/w) im Forum, den folgenden Beitrag aus RA Dr. Grundmann's Newsletter Arbeitsrecht wollte ich euch nicht vorenthalten. ;)

'Zu schwer, um auf eine für 150kg zugelassene Leiter zu klettern, verlegte Platten zerbrechen unter seinem Gewicht, Trittstuf eines Lkw´s mit Übergewicht abgebrochen, Fahrersitz ebenso zerstört. Man kann nicht in Dreierkolonne zur Arbeit fahren, weil nur noch zwei in den Sprinter passen. Auto kann er nicht sicher führen, weil zu nah am Lenkrad. Baugrubenkannte bricht ab, wenn er zu nahe heran kommt und Arbeitskleidung nicht zu bekommen. Der Hartmut war schon knapp 30 Jahre bei dem Garten-Landschaftsbauer tätig und wog ebenso knapp 200 KG. Den Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts, doch 20 Kilo abzunehmen, wollte Hartmut nicht, hatte er schon sinnlos mittels Therapie versucht. Egal, denn im Ergebnis gab das ArbG gab Hartmut Recht. Denn dem Arbeitgeber sei es nicht gelungen, konkret nachzuweisen, dass Hartmut seine Arbeit nicht mehr verrichten könne.
Tja, nicht jeder, der einem nicht mehr so recht rein passt, muss weichen.'