Erstellt am 21.02.2016 um 21:41 Uhr von moreno
Nur wenn er damit einverstanden ist. Verträge können ja nicht einseitig geändert werden.
Erstellt am 22.02.2016 um 10:21 Uhr von gironimo
Wie moreno schon schreibt - im Grunde gibr es immer zwei, der, der macht und der, der es mit sich machen läßt.
Einfach nicht unterschreiben.
Oder bietet der AG dann anschließend einen gut bezahlten unbefristeten Vertrag gleich mit an? Dann wäre es ja ein Rechenmodell.
Erstellt am 22.02.2016 um 10:29 Uhr von Pjöööng
"Praktikant im Anerkennungsjahr" kenne ich als praktische Ausbildung im Anschluss an einen Studienabschluss, welches für die staatlöliche Anerkennung benötigt wird.
Also wäre doch erst einmal zu hinterfragen, was die Motivation ist. Hat der Kollege gerade seinen Bachelor gemacht und benötigt jetzt das Anerkennunsgjahr?
Erstellt am 22.02.2016 um 17:28 Uhr von Seefi
Der Kollege hat seine Ausbildung zum Rettungsassistent erfolgreich abgeschlossen und braucht nun das praktische Anerkennungsjahr um seine RA Urkunde zu bekommen. Weil die Praktikanten Stelle belegt war hat ihn die Firma befristet als Sanitäter eingestellt. Nun soll er einen Praktikanten Vertrag unterschreiben und nur die Hälfte des Gehaltes bekommen. Sein begeisterter AV läuft aber noch.
Erstellt am 22.02.2016 um 17:32 Uhr von Pjöööng
Oh wie nett! Ein "begeisterter" Arbeitsvertrag... :0))
Wenn ich das richtig verstehe ist dies doch im Sinne des Praktikanten? Er braucht das Praktikum für die Anerkennung? Die Anerkennung kann er nicht durch seinen Arbeitsvertrag als Sanitäter bekommen. Richtig?
Ich habe gerade das Gefühl Ihr wollt hier jemandem Knüppel zwischen die Beine werfen.
Erstellt am 22.02.2016 um 17:40 Uhr von Seefi
Nein. Wollen wir nicht. Wir wollen ihm helfen. Auf Grund seiner sozialen Situation wäre die Gehaltseinbuse viel zu hoch. Man könnte ihm doch auch das Sanitäter Gehalt lassen und ihm so sein Praktisches Jahr ermöglichen. Außerdem arbeitet er jetzt schon seit 9 Monaten als Sanitäter. Wenn man kulant wäre, hätte man ihm diese Zeit schon angerechnet. Und das ist hier die Frage... ?Null? ein guter BR wirft einem AN keine Knüppel zwischen die Beine. Aber danke für deinen sehr aufschlussreichen Beitrag.
Erstellt am 22.02.2016 um 17:52 Uhr von Pjöööng
Habt Ihr denn mal geprüft, ob solch eine Anrechnung rechtlich zulässig wäre?
Ansonsten: Warum sollte der Arbeitgeber jemandem ein höheres Entgelt bei geringerer Leistung und höheren Kosten zugestehen?