Eine Kollegin soll bei gleicher Tätigkeit dauerhaft für einen Tag, zwar in der gleichen Einrichtung aber an einem anderen Standort eingesetzt werden.
Handelt es sich um eine Versetzung die zustimmungspflichtig ist. Hoffe auf viele Antworten!!!!
Der neue Standort ist max. 3km weiter. Sie muss die Betreuung von ihren Kindern umorganisieren.