Erstellt am 19.02.2016 um 19:37 Uhr von moreno
Dein Arbeitsvertrag geht den Betriebsrat überhaupt nichts an.
Erstellt am 19.02.2016 um 21:24 Uhr von spiri
der BR muss angehört werden. Randinfos müssen dem BR vorliegen. Der eigentliche AV nicht. Es kann ein Muster-Vertrag vereinbart werden, der dann auch verwendet wird.
Erstellt am 20.02.2016 um 11:19 Uhr von Hoppel
@ Markoha
"Muss der Arbeitgeber uns als Betriebsrat bei Neueinstellungen den Arbeitsvertag zur Unterschrift vorlegen ..."
Nein!
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist eine individualrechtliche Vereinbarung zwischen AG & AN und entsprechend nur von den Vertragsparteien zu unterschreiben.
Aber ein BR ist mit Sicherheit NIEMALS Vertragspartner!
Der AG muss den ausgefüllten Arbeitsvertrag dem BR noch nicht einmal zur Kenntnisnahme vorlegen. Selbst wenn eine solche Regelung mit dem AG existieren würde, müsste das Einverständnis des entsprechenden AN eingeholt werden!