Ein MA hatte vor zwei Monaten im Beisein des Abteilungsleiters und eines BR-Mitglieds ein Gespräch beim AG, bei dem ihm drei Verfehlungen (u.a. Arbeitsverweigerung und Kritikäußerung an Kollegen) vorgeworfen wurden.
Hier konnten dann zwei Beschäftigte, welche während des Gesprächs kurzfristig hinzugezogen wurden, eindeutig die Unschuld des MA bei den zwei oben angeführten Punkten komplett entkräften.
Dies bestätigten beim Gespräch dann sogar AG und Abt.Leiter.
Nun erhielt heute der MA von seinem Vorgesetzten die schriftliche Abmahnung des AG`s zu allen DREI Verfehlungen überreicht.
Der Abt.Leiter bat ihn das Schriftstück zu unterzeichnen, damit er es wieder beim AG abgeben kann. Eine Kopie wurde ihm ausgehändigt.

Mir ist zwar bekannt, dass der MA eine Gegendarstellung zur Personalakte verfassen kann. Jedoch welche rechtliche Wirkung hat die Unterschrift des MA, Anerkennung der Fakten oder Bestätigung der Entgegennahme der Abmahnung?
Soll das BR-Mitglied in diesem Fall auch aktiv werden, denn er war ja Zeuge des Gesprächs und dessen Verlauf?
Welchen Rat habt ihr?
Vielen Dank für eure Antworten.