Erstellt am 19.02.2016 um 18:15 Uhr von gironimo
Der AN muss gar nichts unterschreiben.
Wenn er es doch tun will, kann er ja auf die Abmahnung schreiben: "Siehe meine Gegendarstellung vom ....... Unterschrift.
Bei faktisch falschen Tatsachen, würde ich auch eine Gegendarstellung schreiben. Als BR würde ich vielleicht noch anmerken, dass das Gespräch anders verlaufen ist, als dies in der Abmahnung wiedergegeben wird (wenn es so ist).
>Kritikäußerung an Kollegen< - wie kann denn so etwas zur Abmahnung führen?
Erstellt am 19.02.2016 um 18:35 Uhr von Pjöööng
Zitat (Fliege):
"eindeutig die Unschuld des MA bei den zwei oben angeführten Punkten komplett entkräften"
Das klingt garnicht gut!
Erstellt am 19.02.2016 um 18:45 Uhr von Fliege
@ gironimo
Unser neuer GF kommt aus der Privatwirtschaft, wir sind (noch) ein kommunales Unternehmen. Er möchte massiv Stellen abbauen und da ist ihm (fast) jedes Mittel recht.
Zwölf MA (fast alle in Leitungfsfunktionen!) wurden im letzten Halbjahr mit fadenscheinigen Gründen so lange mürbe gemacht, bis sich alle mit Hilfe von RA mit einer Abfindung einverstanden erklärten.
Der BR hat hier den angedachten Kündigungen immer widersprochen und sich immer mit den jeweiligen RA der MA ausgetauscht.
Ich denke, dies ist leider nur ein weiterer Versuch.
Wie gesagt, die zwei Anschuldigungen (Kritik über Kollegen angeblich immer bei anderen MA geäußert) konnten klar und eindeutig widerlegt werden.
Der AG würde diese sicher bei einem Gerichtsverfahren nicht mehr anbringen.
Ich befürchte nur, dass die Unterschrift des MA auf dem Schreiben letztendlich als Eingeständnis gewertet werden könnte.
Deshalb meine Frage/Hinweis, wie hier das hinzugezogene BR-Mitglied reagiewren sollte.
Erstellt am 19.02.2016 um 18:53 Uhr von gironimo
Na dann wird es wohl in ähnlicher Weise laufen, wie bei den anderen. Als BR würde ich mich nuir einmischen, wenn das was in der Abmahnung steht anders war, als das wo ich selbst dabei war.
Ansonsten würde ich nur dann handeln, wenn es der AN selbst wünscht.
An seiner Stelle würde ich auch nichts unterschreiben. Bestenfalls eine als solche gekennzeichnete Empfangsbestätigung.
Habt Ihr Eure Erkenntnisse schon einmal in einer Betriebsversammlung vorgetragen?
Erstellt am 19.02.2016 um 19:03 Uhr von Fliege
@gironimo
Ja, als die ersten vier MA auf diese Weise "entsorgt" wurden, hatten wir die Art und Weise deutlich in einer Betriebsversammlung kund getan.
Die Belegschaft ist durch diese AG-Aktionen total verunsichert.
Viele hat der AG dadurch mundtot gemacht bzw. es sind erste Anzeichen da, dass MA ihre Kollegen denunzieren, um selbst den Kopf über Wasser halten zu können.
Dem AG muss man leider jegliche Sozialkompetenz absprechen.