Erstellt am 11.02.2016 um 19:20 Uhr von moreno
Warum sollte jemand ausserhalb seiner Arbeitszeit einen Termin beim Betriebsarzt machen?
Erstellt am 11.02.2016 um 19:59 Uhr von Rattle
"Warum sollte jemand ausserhalb seiner Arbeitszeit einen Termin beim Betriebsarzt machen?"
Vielleicht weil jemand denkt der/die dumme AN/IN wird nicht merken das genau das zur Arbeitszeit gehört und die Fahrtzeit natürlich auch, wenn der BA ausserhalb des Firmengeländes werkelt.
Grundlage ist die ArbMedVV
MFG
Erstellt am 12.02.2016 um 06:58 Uhr von Hoppel
@ MariaBR
Die ArbMedVV hilft nicht weiter, da lediglich geschrieben steht "Arbeitsmedizinische Vorsorge SOLL während der Arbeitszeit stattfinden."
"In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV wird dazu konkretisiert, (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV) dass arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen während der Arbeitszeit stattfinden sollen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer für die Zeit, die zur Vornahme der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung erforderlich ist, von der Pflicht zur Arbeitsleistung freizustellen sind . Bei gleitender Arbeitszeit gilt der Freistellungsanspruch gemäß den einschlägigen Kommentierungen nur für die Kernarbeitszeit.
Zu beachten ist aber, dass die Untersuchungen zwar während der Arbeitszeit durchgeführt werden sollen, dass es sich bei der für die Untersuchung aufgewandten Zeit aber nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes handelt.
Ein Arbeitnehmer kann daher aus der Formulierung in der ArbmedVV: "arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sollen während der Arbeitszeit stattfinden" nur einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Untersuchung während der Arbeitszeit herleiten.
In welchem Umfang eine Untersuchung außerhalb der Arbeitszeit bei gleichzeitiger Vergütung/Ausgleich der für die Vorsorgeuntersuchungen aufgewandten Zeit zulässig ist, muss im Einzelfall arbeitsrechtlich geklärt werden."
Zitat aus: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=13446
Greift ein TV? Falls ja, was ist darin geregelt?
BAG Urt. v. 16.12.1993, Az.: 6 AZR 325/93
Freizeitausgleich für betriebsärztliche Untersuchung außerhalb der Arbeitszeit
BAG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 6 AZR 950/94
Zur Frage des Ausgleichs für die Zeit einer betriebsärztlichen Untersuchung.
Erstellt am 12.02.2016 um 08:09 Uhr von gironimo
Es kommt vielleicht auch darauf an, warum man da hin will (also eher persönlich motivierter Anlass oder betrieblich notwendig; oder aus dem Betriebsablauf begründet).
Erstellt am 12.02.2016 um 18:52 Uhr von MariaBR
Danke schon mal für die Antworten.
Ich bin Betriebsratsmitglied und habe eine 1/2 Selle, deshalb konnte der letzte Termin nicht in meine Arbeitszeit gelegt werden und dieses Probleme einige von meine Kollegen betrifft wollte ich es grundsätzllich abklären ob diese Vorgehensweise vom AG rechtens ist. Ich arbeite in einem Altenheim und werden die Untersuchungen vorgeschrieben. Einen Tarifvertrag haben wir nicht.
Bei Rückfragen in der Personalabteilung, sagte man mir, es gäbe nichts schriftliches dazu. Es wäre so vom AG festgelegt.