Erstellt am 17.01.2016 um 18:20 Uhr von moreno
Nein brauchst Du natürlich nicht der Arbeitsvertrag zählt. Wenn der AG gegen Deinen Willen die Stunden verändern will dann müsste er eine Änderungskündigung aussprechen.
Erstellt am 17.01.2016 um 19:18 Uhr von jorojo
Hallo moreno
Natürlich hast du soweit recht.
Aber dann spricht der AG eine Änderungskündigung aus.
Dann hat der saunaobensitzer die Möglichkeit dem zuzustimmen, die Kündigung zu erhalten, und dann Kündigungsschutzklage einzureichen.
Gruß jorojo
Erstellt am 17.01.2016 um 19:39 Uhr von gironimo
>die Möglichkeit dem >UNTER VORBEHALT< zuzustimmen, die Kündigung UND NEUEN VERTRAG zu erhalten, und dann Kündigungsschutzklage einzureichen.< Geklagt wird dann darauf, ob die Ä-Kü sozial gerechtfertigt ist.
Der AG muss Dir auif jeden Fall die Änderungen zuvor im Detail aufzeigen und Bedenkzeit einräumen, wenn er eine Ä-Kü vor hat. Dann hast Du Zeit, Dich anwaltlich beraten zu lassen (oder gewerkschaftlich)
Erstellt am 17.01.2016 um 20:16 Uhr von moreno
Na so leicht spricht der AG auch keine Änderungskündigung aus, vielleicht hat der garkeine Lust vor einem Arbeitsrichter zu stehen! Auf jeden Fall sollte man sich nicht einfach eine Stundenreduzierung gefallen lassen!
Erstellt am 17.01.2016 um 20:31 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Der AG muss Dir auif jeden Fall die Änderungen zuvor im Detail aufzeigen und Bedenkzeit einräumen, wenn er eine Ä-Kü vor hat. Dann hast Du Zeit, Dich anwaltlich beraten zu lassen (oder gewerkschaftlich)"
Falls der Arbeitgeber die Änderungen zuvor nicht im Detail aufzeigt, oder keine Bedenkzeit einräumt, welche Konsequenzen hat das dann?
Erstellt am 17.01.2016 um 20:33 Uhr von Globus
"Auf jeden Fall sollte man sich nicht einfach eine Stundenreduzierung gefallen lassen!"
na ohne Lohnausgleich schon ;-)
Erstellt am 17.01.2016 um 20:57 Uhr von moreno
Stimmt Globus wenn er weiter meinen vollen Lohn bezahlt kann er Stunden kürzen wie er will grad der Montag wär mir Recht ;-)