Erstellt am 12.01.2016 um 07:18 Uhr von Belveda
Hallo Seesee,
kommt ganz auf den Arbeitsvertrag an, ob da irgendwas zum Renteneintrittsdatum drin steht.
Ich kenne es auch, dass solche "alten Hasen" einen Vertrag haben, bei dem sie für den Rentenantritt kündigen müssen.
Erstellt am 12.01.2016 um 07:54 Uhr von Mattes
Vor ein paar Monaten war das gleiche bei uns.
Der MA musste auch kündigen.
Aber bitte erst wenn der Antrag genehmigt ist.
Erstellt am 12.01.2016 um 08:11 Uhr von gironimo
Wenn er natürlich weiter arbeiten will, weil die Rente vorne und hinten nicht reicht, kann er es tun (zeitlich unbegrenzt), wenn nichts anderes im Vertrag oder Tarif steht.
Erstellt am 12.01.2016 um 08:47 Uhr von Pickel
Da Rente mit 63 ein Wahlrecht ist, kann das automatische Ende gar nicht vertraglich geregelt worden sein. Es muss selbstverständlich aktiv kündigen. Wie stellst du es dir sonst vor?
Erstellt am 12.01.2016 um 09:27 Uhr von Hartmut
Seesee, ich verstehe eines noch nicht ganz. Du schreibst, der MA will 'im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber' mit 63 in Rente gehen. Wenn dem aber so ist, warum macht man dann keinen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag? Was spricht dagegen?