Erstellt am 11.01.2016 um 12:34 Uhr von gironimo
Da scheint der AG nach Gründen zu suchen, einen unliebsamen Kollegen los zu werden.
Keep cool - er kann sich ja informieren.
Erstellt am 12.01.2016 um 07:05 Uhr von ickederdicke
Oha, dann gäbs bei uns keinen vom BR mehr.
Wat´n Unfug
Erstellt am 12.01.2016 um 07:31 Uhr von Fragenmann
Naja... wem gehört denn die Tasche nüchtern betrachtet?
AG hat sie doch bezahlt, es mag Dinge im Starterkit geben die man für erforderlich ansehen könnte und die dann so oder so angeschafft werden müssten. Aber eine Tasche? Als Unfug abtun würde ich das nicht. Inbseondere da es eine "nicht ganz billige Tasche" ist. Diese Lack und Latex Tasche von der WAF kann es also nicht gewesen sein xD
Außerdem wäre die Tasche dann ja auch steuerlich zu betrachten, nämlich als Geldwerter Vorteil.
Erstellt am 12.01.2016 um 08:00 Uhr von Mattes
Ich würde ein Tablet aber ganz anders Bewerten als eine Tasche, die ja eher als Werbeträger fungiert und in der höhe der Stückzahlen einen sehr geringen Wert aufweist.
Erstellt am 12.01.2016 um 09:02 Uhr von Pickel
Mattes, es geht nicht um den Einkaufspreis des Gegenstandes.
Es ist völlig eindeutig geregelt, dass derartige Materialien, die der AG bezahlt hat, niemals Eigentum des BRM werden. Wenn - wie hier - noch eine Weitergabe an außerbetriebliche Dritte erfolgt ist auch die zusäützliche Grenze der Erforderlichkeit definitv unterlaufen (die ohnehin eines Beschlusses und einer Nachricht an den AG bedurft hätte).
Mit deiner kruden Logik düftest du alle Werbekalender im Unternehmen mit nach Hause nehmen und im Freundeskreis verteilen.
Erstellt am 12.01.2016 um 09:21 Uhr von Hartmut
Rubenmöller, wie ich immer wieder zu sagen pflege, Dummheit ist Arbeitgeber-Privileg. Das betroffene BRM soll einen Fachanwalt aufsuchen und die Sache gelassen auf sich zukommen lassen. Im Anschluss an den Gerichtstermin macht man dann daraus eine schöne Story für die eigene Öffentlichkeitsarbeit. Klasse.
Erstellt am 12.01.2016 um 09:29 Uhr von Pickel
Hartmut - dumme Ratschläge werden langsam wirklich dein Privileg.
Wie kannst du dich erdreisten, auf Basis so weniger Fakten (Wert der Tasche? Gibt es Compliance-Grundsätze? Evtl. vorherige vergleichbare und abgemahnte Vorfälle? etc pp) so einen pauschalen Unsinn zu schreiben?
Der Fall ist bei weitem nicht so simpel wie du meinst. Und einfach mal den eigenen Arbeitsplatz aufs Spiel zu setzen in der Hoffnung, dass der Richter eher AN-freundlich tickt, ist ein Vorschlag der an Dummheit und Gewissenslosigkeit kaum noch zu übertreffen ist!
Erstellt am 12.01.2016 um 10:03 Uhr von Mattes
Wenn man sich mal an die Kassenbon-Affäre zurück erinnert, kann ich Pickel schon folgen.
Trotzdem wäre ich überrascht, wenn ein Gericht dem AG in diesem Fall recht geben würde
Erstellt am 12.01.2016 um 10:11 Uhr von bluko
Ich habe meinen Rucksack im Dezember einer Seminarteilnehmerin mitgegeben, die am Hauptbahnhof vorbei gekommen ist und den Rucksack den Bedürftigen zur Verfügung gestellt hat, mit dem Lunchpaket vom Hotel, da ich es nicht benötigt habe. :-) Ich habe ihn nicht benötigt, aber ich denke, da werde ich keine Probleme bekommen, da ich ihn gar nicht wollte.
Grundsätzlich denke ich schon, dass man auch die Compliance-Grundsätze achten sollte, aber auch die Seminarveranstalter wissen das. Bei uns wurde es erwähnt.
Erstellt am 12.01.2016 um 12:47 Uhr von moreno
Naja erstmal muss doch der AG beweisen das es sich um die selbe Tasche handelt. Es könnte ja auch sein, dass dem BRM die Tasche so gut gefallen hat, dass er sich noch eine weitere beim Anbieter gekauft hat um diese zu verschenken. Dann müsste der AG das BRM auffordern ihm die Tasche auszuhändigen. Der besorgt sich einfach solche Tasche (durch Seminaranbieter oder Mitteilnehmer) und gibt sie ihm wieder.
Die nächsten Verhandlungen wenn der AG etwas möchte verlaufen sehr sehr langsam ;-)
Erstellt am 12.01.2016 um 14:21 Uhr von letzeburg
Der Arbeitgeber behält das Eigentum an den vom Betriebsrat genutzten Sachmitteln. Das gilt nicht für verbrauchbare Sachen (Papier, Schreibmaterialien). Allerdings ist der Betriebsrat nicht zur Herausgabe der Akten verpflichtet.