Darf der Arbeitgeber nach einer Betriebsversammlung eine Abmahnung erteilen.
Kollege hatte dem Geschäftsführer Wortbruch vorgeworfen.Es kam zu einer etwas lauteren Aussprache.
Betriebsrat hat den GF aufgefordert die Abmahnung mit sofortiger Wirkung zurückzunehmen.
Wie gehen wir weiter vor.

LG