"Wer also mit Worten wie "Halbwahrheit", "dümmlich", "inhaltsleer und "Geschwafel" um sich wirft, sollte besser wissen, wovon er redet."
Gehe besser davon aus, dass ich schon weiß, was und wovon ich hier tickere.
Ich würde mir zukünftig auch Anwälte, denen ich bedingungslos Glauben schenke, einmal genauer ansehen und nicht immer alles Glauben, was die einem so auftischen.
Um hier jetzt nicht einen dicken Kommentar dazu zu schreiben, nur mal ein paar Links dazu:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/abmahnung/welche-mitbestimmungsrechte-hat-ihr-betriebsrat-bei-einer-abmahnung/
http://www.betriebsrat.com/abmahnung
Der hier enthaltene Hinweis auf die Einigungsstelle ist leider bei der Kanzlei im ersten Link nicht enthalten, aber wohl das schärfste Schwert für einen BR, hier etwas durch Druck zu bewirken.
Und das es leider doch weniger als die Halbwahrheit war, dürfte auch der nachstehende Kommentar des AIB hierzu belegen:
https:www.afa-anwalt.de/wp-content/uploads/2013/02/Mitbestimmung_bei_Abmahnungen_AiB_2013.pdf
Wobei Abmahnungen die aufgrund eines Fehlverhaltens in Mitbestimmungspflichtigen Bereichen, hier noch gar kein Thema waren, aber auch nicht selten der Fall sind. Oder gar Abmahnungen für Tätigkeiten ausgesprochen werden könnten, wo sich der AG ein Eigenes, einen mitbestimmungsberechtigten BR ignorierenden Rechtsraum schafft.
Möglichkeiten gibt es hier viele. Das setzt aber voraus, dass ein BR hier informell beteiligt wird und dadurch auch erst erkennen kann, dass sein MBR hier tangiert wird.
Und dass die Kostenfrage einer Einigungsstelle, einen AG wohl eher zum Einlenken bringt, als eine halbherzig vorgetragene Aufforderung eines Beschäftigten, dürfte wohl keiner ernsthaft anzweifeln wollen.
Da auch mir die Urteile des BAG hierzu bekannt sind (beispielsweise BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 26/12) - wobei auch die gegenteilige Begründung des Arbeitsgerichts und des LAG Hamm hierzu sehr lesenswert sind -, habe ich nirgendwo behauptet, dass ein BR hier in der Mitbestimmung ist. Das er aber spätestens beim 84er und 85er mit an Board ist, dürfte doch wohl keiner Bezweifeln wollen.
Und da auch das BAG hier eine Information nicht gänzlich ausschließt und von einer näheren Begründung abhängig macht, gilt das dort entschiedene auch nicht generell in allen Fällen.
Zitat @Pickel: „der BR kann Süd rechtlichem Wege nichts unternehmen (und hat auch keinen rechtlichen Anspruch, zu einer wie auch immer gearteten Unterlassung aufzufordern), da die Abmahnung Individualrecht ist.“
Da es sich hier ja eindeutig um die Feststellung handelt, dass ein BR hier überhaupt nichts bewegen kann, bleibt es leider dabei und es handelt sich, und da wiederhole ich mich auch gerne: „um weniger als die Halbwahrheit und nur dümmliches inhaltsleeres Geschwafel“!
Und ein dieses Verteidigen, ist auch nicht viel besser!