Guten Morgen,
bei personellen Maßnahmen nach § 99 BetrVG gilt für den BR die Wochenfrist für die Reaktion.
Bei einer personellen Maßnahme nach § 100 BetrVG steht im Gesetz nur, der BR muss "unverzüglich" reagieren. Weitergehende Kommentierungen dazu habe wir nicht gefunden.
Was heißt denn nun dieses "unverzüglich" in Tagen?
Oder anders gefragt, die Maßnahme hat uns am Montag erreicht und unsere nächste turnusmäßige BR-Sitzung ist am Freitag. Reicht die Behandlung in dieser Sitzung?