Hallo beisammen,

ich habe heute erfahren, dass der AG einem AN trotz Widerspruch des BR gekündigt hat, diesen Widerspruch aber nicht mit der Kündigung zusammen gem. BetrVG §102 Abs 4 überreicht hat.
Auf Nachfrage teilte mir die HR mit, dass der Widerspruch gesondert zugesandt wurde.

1.) Rein Interesse halber: Hat das Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Kündigung?
2.) Muss der AG dem AN die vollständige Anhörung zukommen lassen?
3.) Darf der BR dem RA des AN die vollständige Anhörung zukommen lassen?

Dankesehr
zdophers