Erstellt am 01.12.2015 um 15:39 Uhr von gironimo
Wenn der AG § 100 BetrVG zieht, müsst Ihr UNVERZÜGLICH der Dringlichkeit widersprechen. Das heißt in der Praxis innerhalb von 3 Tagen. 7 Tage ist zu lange.
Ihr seit sonst unglaubwürdig und Ihr könnt Euch weitere Reaktionen sparen.
Ihr solltet Euren Vorsitzenden also Dampf machen. Keine Zeit ist ja wohl eher Unsinn.
Erstellt am 01.12.2015 um 16:29 Uhr von celestro
Auch wenn ich hier den Ausführungen von gironimo grundsätzlich zustimme. Aber darf man fragen, worin die Nachteile für den Schwerbehinderten-Mitarbeiter bestehen sollen ? Gleich gut geeignet heißt soviel wie "die Person hat sich ebenfalls beworben, wurde aber nicht genommen" ? Denn das dürfte dann noch kein Nachteil sein, mit dem man einer Versetzung wiedersprechen könnte.
Erstellt am 01.12.2015 um 16:55 Uhr von stehipp
Die Frage war ja wohl, ob der Vorsitzende einfach Fristen verstreichen lassen kann mit dem Hinweis "keine Zeit".
Und da gibt es ein eindeutiges NEIN. Der AG hat den Betriebsrat, und auch dessen Vorsitzenden, bei Bedarf von der Arbeit freizustellen. Das sollte Euer Vorsitzende eigentlich wissen. Ich wüsste auch nicht, was im Fitting stehen sollte, dass man Fristen einfach verfallen lassen kann.
Und wenn es tatsächlich mal einen so wichtigen Grund gibt (Wenn er weg ist bricht die ganze Produktion zusammen o.ä.), dass Euer Vorsitzende von seinem Arbeitsplatz nicht weg kann, hat er immernoch einen Stellvertreter.
Aus meiner Sicht habt ihr dringenden Gesprächsbedarf. Besprich dich mit den anderen BR-Mitgliedern. Bring das Thema bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung.
Erstellt am 01.12.2015 um 21:02 Uhr von Kölner
Wollen wir hoffen, dass der Fragesteller widerspricht und nicht, lieber celestro wiederspricht.
Erstellt am 01.12.2015 um 22:44 Uhr von celestro
Habe ich Dein Ego so sehr geknickt, daß Du jetzt sogar wegen Rechtschreibfehlern antwortest ? Man bist Du ein ärmlicher Wicht ! *ROFL*