Erstellt am 01.12.2015 um 09:33 Uhr von gironimo
nö - wie wäre es mit einer Abmahnung
Erstellt am 01.12.2015 um 09:39 Uhr von celestro
Dürfen vielleicht nicht, aber ich denke der Azubi ist damit gut bedient. Jedenfalls besser, als mit einer Abmahnung.
Erstellt am 01.12.2015 um 10:06 Uhr von Kölner
@celestro
Ein (möglicherweise) illegaler Abzug von 4 Urlausbtagen ist also besser als eine Abmahnung, die ein solches Fehlverhalten endgültig sanktioniert?
Vielleicht redet man mal mit dem AzuBi?
Krasse Aussage, celestro.
Erstellt am 01.12.2015 um 10:31 Uhr von Scottydog
Urlaubstage wegnehmen !! Abmahnung !!
im erste linie soll mann versuchen heraus zu bekommen wieso die Azubi gefehlt hat, es kann wohl sein das er in der Unterrichts klasse probleme hat (öder wo anders) um entsprechende hilfe anzubieten, nur dann soll ihren Chef entscheiden was es für massnahmen geben soll
Erstellt am 01.12.2015 um 11:27 Uhr von Tulpe
Stellt Euch vor er liegt im Krankenhaus und kann sich nicht melden! Dafür bekommt er urlaubsabzug oder Abmahnung. Super.
Erst mal Nachfragen was los ist und dann Entscheiden.
Gruß
Erstellt am 01.12.2015 um 11:57 Uhr von Hoppel
@ Tulpe
Es klingt sehr offensichtlich nicht danach, dass dieser Azubi an 4 Tagen, an denen er nicht zur Berufsschule gegangen ist, im KH gelegen hat.
Und wenn er krank gewesen wäre, läge direkt der nächste Verstoß vor! Dann hätte sich der Azubi gem. § 5 EntgFG unverzüglich beim AG krank melden müssen ...
@ Gradimir
Einfach Urlaubstage kürzen ist nicht drin! Aber es muss mit dem Azubi gesprochen werden!
Vor allen Dingen muss dem Azubi bewusst gemacht werden, dass er mit solchen Aktionen seine Ausbildung gefährdet!
Mehr dazu z.B. hier > https:www.sihk.de/blob/haihk24/bildung/downloads/801858/92487343296e9edd71c9f6713ef535b9/Merkblatt_Abmahnung-data.pdf
Erstellt am 01.12.2015 um 12:01 Uhr von Dezibel
@Tulpe:
Meinst Du nicht, dass das bereits nachgefragt wurde?
Ähnlichen Fall hatten wir in der Vergangenheit. Nachdem dann auch sein offensichtlich gefälschter Krankenschein aufgeflogen war, ging ihm das am Allerwertesten vorbei, ob er da eine Abmahnung bekommt, oder letztendlich rausfliegt.
Er hatte einfach keinen Bock mehr und kam dann gar nicht mehr ...
Erstellt am 01.12.2015 um 13:39 Uhr von celestro
@ Kölner
Du findest also eine Abmahnung (Vorstufe zur Kündigung) besser als den Verlust von 4 Urlaubstagen. Und das, obwohl hier bislang lediglich die Aussage im Raum steht "er fehlte unentschuldigt" ?
Krasse Aussage, aber sowas von.
Erstellt am 01.12.2015 um 15:09 Uhr von Kölner
Du hast dich noch nie mit dem BBiG auseinandergesetzt.
Schlimm
Man kann nur hoffen, dass du die BR Arbeit schon drangegeben hast.
Du bist ja massiv unwissend...
Erstellt am 01.12.2015 um 15:13 Uhr von celestro
Und Du bist einfach bloß massiv gestört im Kopf.
Erstellt am 01.12.2015 um 21:05 Uhr von Kölner
Wenn man sich so gar nicht auskennt, dann muss man wohl so reagieren.
Leider, lieber Fragesteller ist celestro nicht in der Lage abstrakt zu denken und schon gar nicht dazu fähig, transfairdenken anzuwenden.
Erstellt am 01.12.2015 um 21:17 Uhr von Globus
soll heißen - eine Abmahnung in diesem Fall macht nichts.... die Kündigung ist aus dem Grund schlecht durchzusetzen...
Einfach Urlaub des Azubi kürzen entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage...
Erstellt am 01.12.2015 um 21:24 Uhr von Kölner
Ein helles Licht in diesem Forum
;-)
Erstellt am 01.12.2015 um 22:59 Uhr von celestro
@ Globus
http://www.123recht.net/Die-Kuendigung-im-Ausbildungsverhaeltnis-__a16083.html
http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/konflikte0/abmahnung-von-auszubildenden.html
Und das man nach einer einzelnen Abmahnung noch nicht gekündigt werden kann, dürfte ja allgemein bekannt sein. Sonst wäre die Abmahnung ja völlig sinnlos.
Erstellt am 01.12.2015 um 23:07 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Und das man nach einer einzelnen Abmahnung noch nicht gekündigt werden kann, dürfte ja allgemein bekannt sein. Sonst wäre die Abmahnung ja völlig sinnlos."
Wie viele Abmahnungen müssen es Deiner Meinung nach denn sein? Und kannst Du das dann auch belegen?
Erstellt am 01.12.2015 um 23:10 Uhr von celestro
Wie wäre es, die von mir geposteten Links auch mal anzuschauen ?
Erstellt am 01.12.2015 um 23:20 Uhr von Kölner
So dümmlich bist du aber jetzt nicht wirklich celestro
Erstellt am 01.12.2015 um 23:24 Uhr von celestro
Geht es etwas genauer, oder kannst Du nur beleidigen ?
Erstellt am 01.12.2015 um 23:44 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Wie wäre es, die von mir geposteten Links auch mal anzuschauen ?"
Ich lese da z.B."Grundsätzlich muss der fristlosen Kündigung jedoch eine dem Kündigungstatbestand entsprechende Abmahnung vorausgegangen sein."
Passt nicht so ganz zu Deinem "Und das man nach einer einzelnen Abmahnung noch nicht gekündigt werden kann, dürfte ja allgemein bekannt sein. "
Hast Du Dir Deine geposteten Links auch mal angeschaut?
Erstellt am 02.12.2015 um 00:28 Uhr von celestro
Wenn ich eine Abmahnung erhalten habe, kann ich nicht direkt gekündigt werden, sondern muß mir danach nochmal etwas lappen. Sprich Abmahnung ... nochmaliges Vergehen und DANN erst Kündigung. War vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt.
Im Speziellen reden wir hier aber von Azubis und wenn ich mir die Links anschaue:
"2. Wie oft muss abgemahnt werden?
Die IHK Hannover empfiehlt: Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens sollte der Auszubildende grundsätzlich zwei einschlägige Abmahnungen erhalten haben, das heißt beide Abmahnungen und die Kündigung müssen sich auf dieselbe Art von vertragswidrigem Verhalten beziehen. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam."
Empfehlung ... naja.
Erstellt am 02.12.2015 um 10:18 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"Wenn ich eine Abmahnung erhalten habe, kann ich nicht direkt gekündigt werden, sondern muß mir danach nochmal etwas lappen."
Das gilt aber auch für die zweite, dritte, vierte, ... Abmahnung. Mit der Abmahnung verzichtet der Arbeitgeber gleichzeitig auf eine Kündigung.
Und wenn die IHK XY "empfiehlt", man "sollte" etwas tun, dann klingt das nicht nach einem "muss", sondern nach einem "besser ist das".
Erstellt am 02.12.2015 um 10:48 Uhr von Kölner
@Pjöööng
Glauben wir wirklich, dass ein celestro, das versteht? Wohl kaum!
@celestro
Du warst ja in Vergangenheit jemand mit einem anderen Nick und hattest die gleichen Probleme. Meinst Du nicht, dass es vielleicht doch an Dir liegt?
Erstellt am 02.12.2015 um 11:49 Uhr von Pjöööng
Ach Kölner,
bei Dir frage ich mich immer wieder, ob da in der Vergangenheit nicht jemand anders war mit Deinem Nick. Der hat damals immer mal wieder auch sehr gute Denkansätze in die Diskussionen eingebracht und war auch fachlich gar nicht so schlecht. Der der heute unter dem Nick "Kölner" operiert furzt eigentlich nur noch rum, rümpft dann die Nase und sieht die anderen vorwurfsvoll an. Schade
Erstellt am 02.12.2015 um 13:07 Uhr von Kölner
Ach Pjöööng
Gewöhne Dich daran...
Erstellt am 02.12.2015 um 13:35 Uhr von celestro
"Das gilt aber auch für die zweite, dritte, vierte, ... Abmahnung. Mit der Abmahnung verzichtet der Arbeitgeber gleichzeitig auf eine Kündigung."
Scheint wohl immer noch nicht völlig deutlich geworden zu sein. "Wenn ich eine Abmahnung erhalten habe, kann ich nicht direkt gekündigt werden" da steht das Wort "eine" nicht für 1. Sondern der Satz sollte ausdrücken, daß diese notwendig ist und erst beim nächsten Fehlverhalten gekündigt werden kann. Genau wie nach Abmahnung 2,3,4 etc., richtig. Es war niemals meine Intention auszudrücken, daß grundsätzlich mehr als eine Abmahnung notwendig sei. Aber wenn jemand (auf Seiten des AG) auf Nummer sicher gehen will, ist der Rat von der IHK mit 2 Abmahnungen sicher nicht verkehrt.
Hatte die Links auch deshalb gepostet, weil ich den Eindruck hatte, man wollte es so verkaufen, als könne man Azubis überhaupt nicht mehr loswerden.
Du warst ja in Vergangenheit jemand mit einem anderen Nick und hattest die gleichen Probleme."
Zum Einen sehe ich keine Probleme und zum Anderen wüßte ich nicht, mit welchem Usernamen ich hier bislang hier in Erscheinung getreten sein sollte. Aber Du wirst meine Wissenslücke ja vermutlich schließen können.