Erstellt am 30.11.2015 um 21:37 Uhr von Kölner
Da ihr als BR eine BV verhandeln müsst, steht es euch frei, die Spielregeln mitzubestimmen unter denen Kurzarbeit stattfindet.
Es sei denn, ihr habt null Ahnung um was es wirklich geht bei der Kurzarbeit und würdet eure Möglichkeiten nicht kennen. Dann hätte ein AG möglicherweise leichtes Spiel.
Erstellt am 01.12.2015 um 00:35 Uhr von Challenger
Tach auch solotele,
für die Kurzarbeit ist der AG nach §87 Abs.1 Nr.3 BetrVG auf Euere ZUSTIMMUNG
angewiesen.Solange LA-nehmer beschätigt werden,habt Ihr ein gewichtiges Argu-
ment die Zustimmung zu verweigern.Der AG darf nach Euerer Zustimmungsverwei-
gerung Kurzarbeit weder anordnen,dulden oder "freiwillig" geleistete Kurzarbeit
entgegennehmen. Der AG muß also mit Euch in Verhandlungen eintreten.Im Rahmen
des §87 verhandelt Ihr mit dem AG auf Augenhöhe.Scheitern die Verhandlungen,
muß der AG die Einigungsstelle anrufen.Für den Fall,daß sich der AG über Euer erzwing-
bares Mitbestimmungsrecht hinwegsetzt,habt Ihr die Möglichkeit,Euer Mitbestimmungs-
recht im Wege einer EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG durchzusetzen.