Hallo zusammen,
haben da ein Problemchen mit dem AG. Hier genauer mit dem Pflegedirektor in unserer Klinik.
Zur Situation:
Dem AG ist seit über 6 Wochen bekannt, das ein Dienst (24h Bereitschaftsdienst Samstag) nicht besetzt ist (Stellenvarkanz, Langzeit Krank etc.). An dem Freitag vor dem nicht besetzten Samstag, ruft der Pflegedirektor in der Abteilung an und bittet einen AN diesen Dienst zu übernehmen. Dieser schlägt die Bitte des AG aus, da er an seinem "freien Tag" wichtige Termine hat. Daraufhin sagt der AG wenn der AN diesen Dienst nicht übernimmt, wird der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und ihn zum Dienst verpfllichten. Der AN lässt es drauf ankommen und wird vom AG zum Dienst verpflichtet. Der AN sagt alle seine Termine mit deutl. Verlust (Monitär und Emotionial) ab und leistet diesen Dienst ab.

Jetzt meine/unsere Frage(n):
Darf der AG dieses gem §106 GewO?
Kann der BR dieses Procedere angehen?
Wie seht ihr dieses Vorgehen des AG?