Erstellt am 28.11.2015 um 09:26 Uhr von gironimo
Eine Versetzung wäre das schon. Aber in erster Linie ist es eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 Nr.2 BetrVG mit der Folge Interessenausgleich und Sozialplan. Und da verhandelt Ihr dann über Fahrtkostenzuschüsse, Umzugsregelungen usw.
Erstellt am 28.11.2015 um 22:03 Uhr von paula
Ich würde auch bei der Betriebsänderung ansetzen. Die Frage der Versetzung muss man sich genau anschauen. Nach dem eher seltsamen Urteil des BAG 1 ABR 35/05 ist die Verlagerung eines Betriebes/Betriebsteils innerhalb einer politischen Gemeinde zunächst einmal keine Versetzung. Hier müsste man wohl noch über das veränderte Aufgabengebiet argumentieren und evtl. Veränderungen in der Organisation