Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Freistellung eines GBR-Vorsitzenden. In unserem GBR sind 6 Standorte vertreten. Der GBR-Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind gleichzeitig BRV in ihren Standorten. Der GBR-Vorsitzende ist nicht freigestellt (Standort hat 80 Mitarbeiter) der stellvertretende GBR-Vorsitzende ist freigestellt (Standort hat 270 Mitarbeiter). Jetzt hat der GBR-Vorsitzende die GF gefragt, ob er freigestellt werden kann, worauf ihm geantwortet wurde, wenn der stellvertretende GBR-Vorsitzende je Woche auf einen Tag Freistellung verzichten würde ginge das. Die Standorte liegen ca. 350 km auseinander. Ist das möglich? Wir möchten eigentlich das beide freigestellt werden.