Erstellt am 26.11.2015 um 16:31 Uhr von paula
worüber will denn der AG mit ihr reden?
Erstellt am 26.11.2015 um 16:44 Uhr von torres
Hat vor geraumer Zeit bereits ein Gespräch, allerdings ohne BR-Beteiligung, stattgefunden. Wir sind erst im Nachgang hierüber informiert worden. Als Gesprächsthema wurde der MA'in gesagt, dass es nach besagtem Gespräch bislang "nicht so toll gelaufen ist" und man hierüber sprechen wolle. Weitere Informationen lagen nicht vor.
Erstellt am 26.11.2015 um 17:43 Uhr von gironimo
Bei einem Gespräch im Sinne des § 82 Abs. 2 BetrVG (Leistung des AN und Entwicklung im Betrieb - auch aus dem Betrieb heraus), kann der BR das BR-Mitglied seines Vertrauens hinzuziehen. Ggf. kann das Gespräch dann erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
Das die AN dieses Recht haben, sollte Gegenstand ständiger Öffentlichkeitsarbeit des BR sei n.