Eine Mitarbeiterin erhält kurzfristig einen Termin zu einem Gespräch. Die MA'in möchte dieses nur unter Begleitung eines Mitglieds des BR führen, welcher nicht vor Ort ist. Muss die MA'in diesen kurzfristig anberaumten Termin wahrnehmen, bzw. gibt es Fristen auf die man verbindlich hinweisen kann um die Teilnahme des BR zu ermöglichen?