Erstellt am 28.10.2015 um 12:52 Uhr von BRStefan
Hallo!
Mir stellt sich die Frage, ob der AN mit Vorsatz gehandelt hat, um eine Prämie zu erhalten oder es einfach nicht besser wusste.
Bei Vorsatz stimme ich eine Abmahung zu.
Bei einem Versehen nicht.
Erstellt am 28.10.2015 um 12:53 Uhr von Fragenmann
Und der Chef, bzw der Abmahnende möchte das jetzt nicht klar stellen?
Du schreibst "wenn auffällt".
Kann der Mitarbeiter nicht einfach den Kunden anrufen und das glatt bügeln?
Also wenn es ein Versehen war, muss man das doch wieder hinbiegen können. Es kann sich ja auch nicht um Riesensummen drehen.
Erstellt am 28.10.2015 um 14:06 Uhr von gironimo
Die Frage die sich der BR stellen sollte ist, war der Kollege hinreichen geschult (Verkaufstraining u.s.w.)
Ich würde die Abmahnung zum Anlass nehmen, mit dem AG darüber zu diskutieren, ob er denn das nötige getan hat. Abmahnen ist vielleicht nicht der richtiger Weg, wenn man erfolgreiche Verkäufer haben will.
Erstellt am 28.10.2015 um 14:33 Uhr von anonym
Ausgangslage war ein Disput mit dem direkten Vorgesetzten. Dieser äußerte: "Ich werde suchen und was finden, damit ich dich fertig machen kann"
Dieser kontrollierte im Nachhinein sämtliche Aufträge des Mitarbeiters. Dabei hat er das entdeckt - der MA beteuert, dass es ein Versehen war auf Grund der Vielfalt was das Portfolio zu bieten hat.
Unseren Mitarbeitern im Gebiet steht aber immer eine Matrix eine zur Verfügung, wo man im Zweifelsfall nachlesen kann, welche Produkte man in Kombination verkaufen kann.
Der Mitarbeiter durfte Stellung beziehen - hat es so geschildert und ihm wurde gesagt, dass er per Mail eine Ermahnung und keine Abmahnung erhält. 2 Wochen später hatte er dann statt einer Ermahnung eine Abmahnung via Einschreiben im Briefkasten.