In den meisten Arbeitsverträgen bei uns steht dass man ab dem ersten Tag einer Krankheit eine Krankmeldung braucht. Dann gibt es aber auch eine Arbeitsanweisung "Besondere Richtlinien". Darin heißt es " wenn eine Krankheit sie mehr als 1 Tag von ihrem Arbeitsplatz fernhält, müssen sie ein Attest vorlegen."
Welches ist denn jetzt die höherwertige Regelung? Günstigkeitsprinzip?