Hallo, bei uns gibt es einige AN, die keinen Arbeitsvertrag besitzen da sie damals per Handschlag eingestellt wurden. Einer von denen möchte nun kündigen und ist sich bei der Frist unsicher. Im Manteltarif sind 14 Tage angegeben allerdings bei längerer Zugehörigkeit wird auf den §622 BGB verwiesen.

Nun meine Frage. Die verlängerung der Kündigungsfrist von 14 Tagen nach §622 BGB betrifft nur den AG oder ebenso den AN bei einer Kündigung? Oder anders gefragt. Kann der AN mit einer Frist von 14 Tagen kündigen ?