Hallo Leute,
Erst einmal den Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer ist seit 7 Tagen nicht mehr auf Arbeit erschienen.
Keine Krankmeldung,kein Anruf.
Rückruf der Personalabteilung ohne Erfolg.
Brief der Personalabteilung an die Wohnadresse, er soll sich melden,ohne Erfolg.
Daraufhin bin ich als BRV zur Wohnadresse gefahren, dort ist er aber nicht mehr wohnhaft.
Trennung von seiner Lebensgefährtin. Keine neue Adresse. Nur Handynummer.
Ich konnte ihn dann per Handy erreichen und ihm mitteilen das er sich in der Firma melden soll.
Lehnt aber alles ab, keine Auskunft zur neuen Wohnadresse.
Laut Geschäftsleitung wird eine Abmahnung erfolgen und dann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden wenn er sich weiterhin nicht meldet.
Als Betriebsrat können wir den Arbeitnehmer wegen der Kündigung leider nicht sprechen um Bedenken einzulegen.
Ich habe auch keinen Kontakt mehr, drückt mich bei Anruf weg.
Wie bekommt er Post bzw. das Kündigungsschreiben, wenn er keinen neuen gemeldeten Wohnsitz hat.
Gilt die Abmahnung bzw. Kündigung an die alten Wohnadresse als zugestellt.???

Sollte "man" die Polizei einschalten...