Erstellt am 14.10.2015 um 22:27 Uhr von moreno
Ihr habt natürlich richtig gehandelt. ihr müsst ja wissen ob der Kollege mit der Maßnahme einverstanden ist oder nicht.
Erstellt am 15.10.2015 um 08:16 Uhr von gironimo
Sehe ich auch so. Wenn sich nichts (wesentlich) weiter ändert, ist es wahrscheinlich auch gar keine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG und der BR überhaupt nicht zu hören. Aber das muss man dem AG ja nicht sagen.
Erstellt am 15.10.2015 um 11:36 Uhr von outofmemory
Ist denn im Gebäude B auch ein neuer Vorgesetzter zuständig? Und wenn ja hat dieser disziplinarische Gewalt über den MA und/oder führt selbständig Leistungsbeurteilungen durch? Dann ändert sich das Arbeitsregime und wäre somit eine Versetzung. Hierzu gibt es ein BAG Urteil von 1972.
Bzgl. des Gesprächs mit dem MA sehe ich keinen Vertrauensbruch... ihr sollt doch für und mit den MA entscheiden. Wie soll das ohne Kontakt geschehen?
Erstellt am 15.10.2015 um 16:10 Uhr von Hartmut
Wie weit voneinander entfernt sind denn Gebäude A und B?