Erstellt am 09.10.2015 um 12:36 Uhr von Kölner
Warum willst du das wissen?
Erstellt am 09.10.2015 um 15:38 Uhr von gironimo
Naja - Aufhebungsangebote gehören wohl auch dazu. Wenn sie kausal in dem Zusammenhang stehen. Aber vielleicht macht man ja auch Aufhebungsverträge, weil der AN selbst ein "low-performer" ist oder ähnliches.
Ansonsten - sie Kölner
Erstellt am 09.10.2015 um 19:33 Uhr von moreno
Habe zum Glück noch nichts mit dem Thema zu tun gehabt. Aber kann mir nicht vorstellen das Aufhebungsverträge dazu zählen ob ein Arbeitgeber beim Arbeitsamt eine Massenentlassung angeben muss. Beim Aufhebungsvertrag kann ja jeder AN nein sagen was bei der Kündigung sicher schwer wird :-) Aber wie gesagt nur Bauchgefühl.
Erstellt am 09.10.2015 um 19:54 Uhr von Hoppel
@ MussNochLernen
"Nach § 17 Absatz 1 Satz 2 KSchG sind auch Eigenkündigungen des Arbeitnehmers
oder Aufhebungsverträge bei der Anzahl der Entlassungen einzurechnen, wenn der
Arbeitnehmer einer ansonsten erforderlichen betriebsbedingten Kündigungen zuvor
kommt (BAG v. 28.06.2012- 6 AZR 726/10)"
Quelle: http://netkey40.igmetall.de/homepages/rheine/hochgeladenedateien/dokumente/Rechtsprechungen/Massenentlassungen%202013.pdf
Erstellt am 09.10.2015 um 20:25 Uhr von moreno
Ah siehst Hoppel Bauchgefühl stimmt nicht immer! :-)