Liebe Kolleginnen Kollegen, zu folgender Frage suche ich nach weiteren Infos/Rechtsquellen:

§17 Abs 1 Kündigungsschutzgesetz schreibt vor, dass der AG ab einer bestimmten Anzahl von Entlassungen dies der Agentur für Arbeit anzeigen muss. Im Satz 2 steht dann:
"Den Entlassungen stehen andere Beendigungen des Arbeitsverhältnisses gleich, die vom Arbeitgeber veranlasst werden".
Jetzt die spannende Frage: zählen dazu auch vom AG initiierte Aufhebungsangebote?

Vielen Dank im Voraus für eure Hinweise!