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Kann ein AG kündigen, wenn AN die vertraglich vereinbarte Aufstockung von Teilzeit 8 Std./Woche auf Teilzeit 20 Std./Woche aus persönlichen Gründen nicht antreten kann.
Ist das ein Kündigungsgrund?
AN befindet sich noch in Elternzeit.
Der Mitarbeiter hat bei vertraglicher Vereinbarung erst einmal kein Anrecht auf einen Arbeitsplatz mit 8 Stunden.
Aber: Wurde der BR zur Aufstockung angehört?
Aber: der AG muss dem AN dann eine Reduzierung der Arbeitszeit erlauben, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liegen solche Gründe vor?
Erstellt am 08.10.2015 um 13:48 Uhr von Pjöööng
Versuchen wir mal den Sachverhalt zu verstehen...
Ein AN befindet sich in Elternzeit und hat während der Ellternzeit einen Teilzeitvertrag über 8 Stunden pro Woche?
Der AN vereinbart eine Anhebung auf 20 Wochenstunden mit seinem Arbeitgeber?
Der AN stellt fest, dass er den Vertrag nicht erfüllen kann?
Dann wäre es doch am Arbeitnehmer seinen Vertrag zu kündigen und sich bis zum Beendigungsdatum vertragskonform zu verhalten, sofern er keine andere Lösung einvernehmlich herbeiführen kann.
Entscheidet sich der An einseitig seinen Vertrag nicht zu erfüllen, so stehen dem Arbeitgeber die Instrumente Abmahnung und Kündigung zur Verfügung.
Eine Kündigung würde sich in diesem Falle vermutlich nur auf die Teilzeitvereinbarung beziehen können.
Erstellt am 08.10.2015 um 14:05 Uhr von Challenger
@ Pickel, @Pjöööng
Man glaubt es vielleicht nicht,aber bei einer nicht unerheblichen Steigerung des Arbeitszeitvolumens, und bei mehr als 100% dürfte dieser Fall hier zweifellos vor-
liegen, ist der AG verpflichtet,den BR nach §99 BetrVG zu beteiligen.
BAG : - 1 ABR 59/02 -
Meiner Auffassung nach kann der AG dies nur im Rahmen einer Änderungskündigung
erreichen.Auf jeden Fall ist das Verfahren nach §99 BetrVG voranzustellen.Mit einer Beendigungskündigung dürfte der AG scheitern.
Erstellt am 08.10.2015 um 14:15 Uhr von Pjöööng
Challenger, gibt es denn in der Fragestellung irgeneinen Hinweis darauf, dass der BR nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde?
Und was für eine Änderungskündigung meinst Du?
Deine Antwort verwirrt eher...
Erstellt am 08.10.2015 um 14:19 Uhr von Betriebsratii
Vielen Dank für die Rückinfo bisher.
Die Darstellung des Sachverhaltest von Pjöööng ist korrekt
Erstellt am 08.10.2015 um 14:37 Uhr von Challenger
@Pjöööng
zur 1.Frage:Das zwar nicht.Ich entnehme dies aber dem Zusammenhang.
Zur 2.Frage: Die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens kann der AG,sofern
sich der AN einer einvernehmlichen Vertragsänderung verweigert,nur im
Wege einer Änderungskündigung durchsetzen.
Erstellt am 08.10.2015 um 14:44 Uhr von Pickel
Challenger, denkst du auch nach, bevor du sowas schreibst:
"Die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens kann der AG,sofern
sich der AN einer einvernehmlichen Vertragsänderung verweigert,nur im
Wege einer Änderungskündigung durchsetzen."
Die einvernehmliche Ändeurng ist bereits vertraglich fixiert. Der AN möchte jetzt die Rolle rückwärts antreten. Und das geht eben nur unter gewissen Grundsätzen.
Erstellt am 08.10.2015 um 14:46 Uhr von moreno
@Challenger die Erhöhung ist doch schon vertraglich vereinbart da braucht der Arbeitgeber doch keine Änderungskündigung aussprechen.
Erstellt am 08.10.2015 um 15:07 Uhr von Challenger
Hallo Leute,
ich hatte nicht nur ein Brett, sondern ein ganzes Holzgerüst vor dem Kopf.
Das lag sicherlich daran,daß ich gestern Anne Will verpaßt habe.Mutti war
doch zu Gast.Ich konnte danach nicht einschlafen und habe die ganze Nacht
geweint.Ich bin immer noch tief erschüttert.Hoffentlich komme ich darüber
hinweg.
Erstellt am 08.10.2015 um 15:17 Uhr von moreno
@Challenger Du solltest dringend was an Deinen Schlaf und Fernsehgewohnheiten machen. Bis dahin viel Spaß beim Gerüst abbauen :-)
Erstellt am 08.10.2015 um 15:31 Uhr von Kölner
Dieses Holzegerüst ist unabbaubar und legt den Verdacht nahe, dass das Gehirn von jenem Antwortgeber noch mechanisch funktioniert.
Vermutet wurde es seit langem, jetzt das Eingeständnis. Starkes Zeichen!
Erstellt am 08.10.2015 um 15:37 Uhr von AlterMann
-.-
Oh, ich muss mindestens 10 Zeichen eingeben.
-.- -.- -.-
Erstellt am 08.10.2015 um 15:40 Uhr von Pjöööng
. <== Blablabla
Erstellt am 08.10.2015 um 18:34 Uhr von Dezibel
..
Erstellt am 08.10.2015 um 23:31 Uhr von Pjöööng
Boah Ey! <<===
Erstellt am 09.10.2015 um 07:51 Uhr von ickederdicke