Erstellt am 07.10.2015 um 17:20 Uhr von Pickel
Seid ihr euch denn sicher, dass der AG Teile der Bewerbungen nicht weiterreicht? Ich kann auch eigener Erfahrung sagen, dass nur ein geringer Anteil aller Bewerbungen im klassischen Sinne vollständig ist. Zumal bei einem erwachsenen Bewerber mit 10 Jahren Berufserfahrung das Beilegen des Abiturzeugnisses eher negativ zu werten ist.
Ihr habt ausschließlich Anspruch auf die Unterlagen, die der Bewerber eingereicht hat. Und wenn es ein Schmierzettel war, dann ist das der Schmierzettel.
Erstellt am 07.10.2015 um 18:07 Uhr von celestro
Man könnte die "Anhörung" als unvollständig zurückweisen und deutlich machen, daß die Wochenfrist zur Reaktion des BR erst nach vollständiger Unterrichtung zu laufen beginnt. Aber gleiches Problem wie bei der Antwort von Pickel ... woher will man wissen, was der AG alles hat (weil nur dann wäre es unvollständig) ?
Aber schön zu sehen, daß Ihr wenigstens die "Eier" habt, Konsequenzen zu ziehen. Kenne genug BR-Mitglieder, die solche Sachen einfach durchwinken.
P.S. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören (nur als Hinweis) auch die Unterlagen aller anderen Bewerber. Zumindest all jener, die in Frage gekommen sind. Sprich wenn der Arbeitgeber 20 Bewerbungen erhält und 15 direkt weg wirft, weil sich Elektriker als Dachdecker bewerben, nur die Unterlagen der anderen 5. Die dann z.B. zum Vorstellungsgespräch geladen gewesen sind.
Erstellt am 07.10.2015 um 18:17 Uhr von Globus
na ihr beiden seid ja drauf...
Erstellt am 07.10.2015 um 18:44 Uhr von gironimo
Nutzt doch mal das nächste Monatsgespräch dazu dem Arbeitgeber mitzuteilen, was für Eure Entscheidungsfindung "erforderliche" Unterlagen sind, die er Euch bei Einstellungen zu kommen lassen muss.
Letztendlich ist der BR berechtigt, all mögliche Unterlagen im Zusammmenhang mit einer Einstellung einzufordern. Sie müssen aus Sicht des BR erforderlich sein.
Damit Euer BR-Büro aber nicht ganz schnell zum Papierlager wird, überlegt gut, welche Unterlagen ihr wirklich braucht.
Erstellt am 07.10.2015 um 18:48 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Letztendlich ist der BR berechtigt, all mögliche Unterlagen im Zusammmenhang mit einer Einstellung einzufordern. Sie müssen aus Sicht des BR erforderlich sein."
Anderer Auffassung: Fitting, Däubler et al.
Erstellt am 07.10.2015 um 18:53 Uhr von Globus
wenn man allerdings in Betracht zieht, dass diese Informationen zur BR Arbeit erforderlich sind - abgesehen von dem 99er... wird das mitunter anders gesehen...
Erstellt am 07.10.2015 um 18:59 Uhr von Pjöööng
Globus, was meinst Du denn im Zusammenhang mit Einstellungen mit "abgesehen von dem 99er"?
Erstellt am 07.10.2015 um 18:59 Uhr von Globus
Jetzt hau endlich drauf... ich warte, ich gebe gironimo absolut Recht, und mal ehrlich - mut zur Fantasie ;-)
Erstellt am 07.10.2015 um 19:03 Uhr von gironimo
.... das natürlich nicht die Speisekarte des Casinos des letzten Arbeitgebers angefordert werden kann ....
und der AG muss die Unterlagen natürlich selbst haben, er muss sie nicht erst beschaffen.
Erstellt am 07.10.2015 um 19:05 Uhr von Globus
ok, jetzt hole ich gaaaaaanz weit aus... es gibt ein BAG Urteil (AZ gerade nciht vorhanden bei mir).
Da wollte ein BR alle Abmahnungen vom AG bekommen... Das LAG Köln meine ich, hat dem zugstimmt, das BAG nicht... so weit so gut... Das BAG hat aber lediglich abgelehnt, weil der BR nciht klar sagen konnte, warum er alle Abmahnungen haben wollte. Ein hinweis, dass er diese Benötigt, um seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten erfüllen will, aus dem und dem Grund hätten durchaus gereicht.
Einfach nur alles zu verlangen reicht halt nicht aus - hier muß der Konsens zu den Pflichten des BR gebracht werden - und das ist in diesem Fall ja leicht...
Ich beziehe mich also nciht mal auf den 99er - sondern auf die Informationspflicht des AG...
Wenn sowas bei nicht mitzubestimmenden Bestandteilen gilt, dann erst recht nach solchen nach 87 oder wie hier 99
Diese Kausalität wird mitunter weder von Däubler noch Fitting hergestellt... es benötigt findige Gremien, die sowas mal durchspielen....
Aber auch hier noch mal... lohnt es sich zu kämpfen und was kann man gewinnen...
Erstellt am 07.10.2015 um 19:07 Uhr von Globus
ja, dass er sie nciht beschaffen muß - steht in jeder kommentierung nach dem 99... aber...