Erstellt am 19.09.2015 um 19:39 Uhr von gironimo
Das mit der Stellenausschreibung ist ja nur eine Ehrenrunde. Der AG schreibt neu aus - wartet die Frist ab, die Ihr vereinbart habt und schon ist der Kollege da.
Ihr solltet die Angelegenheit abgehoben rechtlicher Normen, Urteile oder sonstiger juristischer Fallstricke mit dem Arbeitgeber diskutieren.
- Themen wie: Gleichstellung Frau / Mann; Vereinbarkeit von Beruf und Familie usw.
die Themen gehören ja zu Eurer "allgemeinen" Aufgabe.
Erstellt am 20.09.2015 um 08:07 Uhr von Pickel
Die Kollegin hat nur dann Anspruch auf eine TZ-Stelle, wenn dem nicht wichtige betriebliche Gründe entgegenstehen. Ob das der Fall ist, kann niemand sagen, wenn du zu 95% Dinge schilderst, auf die es gar nicht ankommt.
Erstellt am 20.09.2015 um 09:59 Uhr von Serina
Worauf kommt es denn an ?
Erstellt am 20.09.2015 um 11:36 Uhr von Hoppel
@ Serina
"Jetzt habe ich erfahren das zwar die Stelle befristet ausgeschrieben , , ,aber intern unbefristet vergeben werden soll.
[...]
Wir werden als Betriebsrat der Einstellung wiedersprechen da die Stelle als besfristet Intern ausgeschrieben wurde und in unbefristet vergeben wurde. "
Zwischen diesen zwei Aussagen liegen Welten!
Da bin ich doch neugierig, wie ihr gem. § 99 Abs.2 BetrVG die Zustimmung zur Einstellung versagen wollt.
Ungeachtet dessen sollte man als BR wissen, dass die Kollegin nach Rückkehr aus Elternzeit KEINEN Anspruch auf ihren bisherigen Arbeitsplatz hat. Der AG muss sie lediglich vertragsgemäß beschäftigen!
Erstellt am 20.09.2015 um 11:40 Uhr von Pjöööng
Eine Stelle befristet extern zu vergeben, das istja recht einfach...
Aber wie stellt Ihr Euch vor, eine Stelle intern befristet zu vergeben? Was geschieht dann beim Befristungsende?
Erstellt am 21.09.2015 um 15:24 Uhr von Niemand
Das kommt in großen Unternehmen sehr oft vor. Die Beschäftigten werden nach Ende der Befristung andersweitig beschäftigt. Was Senna zu Recht bemängelt ist die falsche Ausschreibung. Wäre die Stelle unbefristet ausgeschrieben gewesen hätten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch andere darauf beworben. Jetzt hat es den Anschein, dass man hier eine bestimmte MA qauf die Stelle hieven wollte, indem man falsch ausschreibt. Mit der richtigen Ausschreibung haben auch andere Kollegen, die die Ungewissheit gescheut haben, was für eine Tätigkeit sie nach Ende der Befristung erwartet, auch eine Chance sich zu bewerben.
Ich würde auch empfehlen das Ausschreibungsverfahren noch einmal neu zu starten.