Erstellt am 16.09.2015 um 11:29 Uhr von Challenger
Hallo Artur,
es handelt sich zweifellos um eine Einstellung die nach §99 Abs.1 BetrVG zwingend der Beteiligung des BR unterliegt.Im aktuellen Fall könnt ihr nach §23 Abs.3 BetrVG dem AG
auf Antrag beim Arbeitsgericht aufgeben lassen,gemäß §99 Abs.1 BetrVG ein Unterrich-
tungverfahren gegenüber dem BR einzuleiten und dessen Zustimmung hierzu einzuholen.
Was meinst Du mit der Frage: Was tun,wenn der AG unsere Rechte ständig missachtet?
Erstellt am 16.09.2015 um 11:41 Uhr von stehipp
Klingt so, als ob das kein Einzelfall bei Euch ist.
Ich würde dem AG schriftlich auf seine Pflichtverletzung hinweisen und ihm auch die entsprechenden Konsequenzen nennen.
Teilt ihm mit, dass Ihr notfalls das Gericht einschalten werdet, im Vorfeld natürlich schon mal einen Rechtsanwalt.
Am besten dem AG auch gleich mal mitteilen, dass er selbstverständlich gerne die Kosten übernehmen darf (Ironie).
Manchmal wirkt das Wunder.
Erstellt am 16.09.2015 um 11:47 Uhr von gironimo
>Da wir diesen MA ja auch Entlohnen< wenn es denn tatsächlich so ist....
Oft gibt es aber auch andere Konstellationen (Uni zahlt - AG stellt nur den Platz im Betrieb). So sind ja z.B. Doktoranden keine AN.
Steht das denn genau fest?
>Was tun wenn der AG unsere Rechte ständig Missachtet?<
Da kann ich allerdings nur meinen Vorrednern recht geben. Pflichten anmahnen und wenn dies nichts fruchtet, müsst Ihr Eure Rechte auf dem Rechtsweg (z.B. mit dem § 23 BetrVG oder bei Einstellungen § 101 BetrVG durchsetzen.)
Erstellt am 16.09.2015 um 13:32 Uhr von Pickel
"Da wir diesen MA ja auch Entlohnen, ist das 100% Mitbestimmungspflichtig."
Wie kommst du auf diesen falschen Zusammenhang zwischen Mitbestimmungspflicht und Entlohnung? Es ist ein Indiz, mehr aber nicht.