Hallo zusammen,
welche Rechtsmittel hat ein BR, wenn er über eine ausgesprochene Kündigung eines AN im Vorfeld nicht entsprechend informiert wurde durch die Geschäftsleitung.Der BR hat von der zugestellten Kündigung sehr spät erfahren. Nach § 102 des BetrVG ist diese Kündigung unwirksam. Durch Urlaub, Krankheit des AN und "Hinhaltetaktik" des AG gegenüber des betroffenen AN ist seine Frist für eine Kündigungsschutzklage des AN verstrichen und der AN wußte auch nicht, dass der BR davon keine Kenntnis hatte. Kann der BR jetzt dagegen vorgehen?