Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt. AG plant außerordentliche Verdachtskündigung eines Schwerbehinderten. Bei der Anhörung des AN dazu war BR, SBV ebenfalls anwesend.
Nun meine Frage: Erfolgt die Anhörung des BR nach der evtl. Zustimmung des Integrationsamts? Heißt das jetzt, der BR wird nun informiert, dass der AG sich zu einer ao Kündigung entschlossen hat und wir haben dann entsprechend unseren Beschluss zu fassen?

Es verwirrt etwas und das ist auch Premiere.

Vielen Dank schon mal.