Mahlzeit Zusammen,

wer kennt sich damit aus?
Einer alleinerziehenden Mutter( Vollzeit ) ist die Kinderbetreuung ohne Ankündigung weggefallen.
Das Kind ist 6 und gerade eingeschult. Leider keine Ganztagsstelle vorhanden.
Eine Lösung wäre die Vollzeit in Teilzeit zu ändern.
aber laut §8 TzBfG. Abs 2. muss die Mitarbeiterin den Wunsch auf verkürzte Arbeitszeit drei Monate vorher einreichen.

Was kann man machen, falls der AG sich quer stellt und sagt:" Nicht mein Problem!"????