Hallo zusammen,

in unserem Betrieb werden verschiedene Projekte bearbeitet (Callcenter mit verschiedenen Auftraggebern). Um zwei Projekte zu optimieren, sollen Mitarbeiter eines Projektes auf beide geschult werden. Der Einsatz soll dann im Weihnachtsgeschäft (November bis Januar) mit geringfügiger Beschäftigung von ca. einer Stunde pro Tag erfolgen. Hier stellt sich uns als BR nun die Frage, ob es sich hierbei um eine Versetzung handelt, welche der Arbeitgeber bei uns anhören lassen muss. Der Arbeitgeber ist der Meinung, dass es sich aufgrund der geplanten geringfügigen Beschäftigung nicht um eine Versetzung nach § 99 BetrVG handelt.

Vielen Dank im Voraus.