Hallo. Ein MA hat sich auf eine interne Stellenausschreibung beworben. Er ist bislang in Lohngruppe T6 eingruppiert gewesen. Die neue Stelle war mit T3-4 ausgeschrieben, also erheblich weniger Geld. Wir haben eine Anhörung des AG zur Versetzung des MA im BR bearbeitet. Der BR hat der Versetzung nicht zugestimmt, da die Eingruppierung des MA gem Anhörung weiterhin bei T6 bleiben sollte. Das ist kein Grund nach $99. Der AG will nun eine neue Anhörung schicken mit der geringeren Eingruppierung. Aber dann muss er doch eine Anderungskundigung aussprechen, oder? Der MA hat sich auf die geringer dotierte Stelle beworben, da er psychische Probleme an der alten Stelle bekam aufgrund von Vorgesetztenverhaltens. Der BR will die ausgeschriebene Stelle nicht mit einem hoch bezahlten Mann besetzt wissenaus GGründen der Lohngerechtigkeit und aus wirtschaftl. Gründen. Meine personl. Meinung dazu sei mal dahin gestellt...