Erstellt am 03.08.2015 um 10:10 Uhr von Pjöööng
Siehe § 15 (2) letzter Halbsatz BetrVG
Erstellt am 03.08.2015 um 13:14 Uhr von nicoline
*Jetzt habe ich das d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren angewandt und berechnet, dass nach den 5 höchsten Zahlen 2 auf die Männer entfallen.*
Wofür hast Du das angewendet?
Bei 5-20 MitarbeiterInnen ist ein 1 Mann BR zu wählen, im vereinfachten Wahlverfahren. Ich habe mit diesem Wahlverfahren keine Erfahrung, aber, wenn ich mich richtig erinnere, gibt es dort keine Listenwahl.
Und im Übrigen ist es so, dass das Minderheitengeschlecht erst ab einer Größe von 3 BRM zu ermitteln ist. § 32 Wahlordnung.
Erstellt am 03.08.2015 um 19:51 Uhr von Hoppel
@ nicoline
Wie kommst Du denn auf Listenwahl?
Der Sitzanspruch G.d.M. wird doch ab einem 3er BR immer berechnet und zwar nach D´Hondt. ;-)
@ grausamerPirat
Bei einer solchen Fragestellung eines Mitgliedes d. WV scheint es angebracht, die Anzahl der wahlberechtigten AN zu hinterfragen.
Ist sich Euer WV sicher, dass ein nur einköpfiger BR zu wählen ist?
Erstellt am 04.08.2015 um 07:02 Uhr von nicoline
Hoppel,
ja genau, ab einer Zahl von 3 BRM, und die Überschrift lautet 1Mann BR! D'Hondt wäre angebracht bei einer Listenwahl, hier gibt es ja KEINEN Grund, dieses Verfahren anzuwenden!
Erstellt am 04.08.2015 um 07:24 Uhr von Hoppel
@ Nicoline
Du machst einen Denkfehler, was die Listenwahl betrifft, die hat überhaupt nichts damit zu tun, ob der Sitzanspruch für das G.d.M. per D´Hondt ausgerechnet werden muss oder nicht.
So können doch auch 3 oder 5 BRM im vereinfachten WV gewählt werden.
""D"Hondt wäre angebracht bei einer Listenwahl, ..." > ist daher falsch!
Im hiesigen Fall ist diese Rechnung tatsächlich unsinnig und auch nicht im BetrVG vorgesehen, da bei der Wahl eines 1köpfigen BR keine Sitze zu verteilen sind.
Erstellt am 04.08.2015 um 10:36 Uhr von Pjöööng
Na Hoppel! Heute wieder mal auf dem "ich will einfach nicht verstehen"-Trip?
Nicoline macht hier keinen Denkfehler, sondern Du willst einen herauslesen wo keiner ist!
Ich lese Nicolines Beitrag so:
"Bei einem einköpfigen BR ist kein Geschlecht in der Minderheit zu bestimmen. Verbliebe als einzige Möglichkeit für d'Hondt eine Listenwahl, die es aber bei einem einköpfigen BR nicht gibt. Was willst Du also mit d'Hondt?"
Aber eines muss ich Dir schon lassen: Du hast Dir hier extrem viel Mühe gegeben um etwas Falsches herauszulesen.
So ganz nebenbei: Selbst wenn man überliest, dass die Bestimmung des Geschlechts in der Minderheit erst bei einer BR-Größe von drei oder mehr Mitgliedern eine Rolle spielt, führt die Berechnung nach d'Hondt bei einem einköpfigen BR IMMER zu dem Ergebnis, dass dem Geschlecht in der Minderheit kein Sitz zusteht.
Erstellt am 04.08.2015 um 12:53 Uhr von nicoline
*Ich lese Nicolines Beitrag so:
"Bei einem einköpfigen BR ist kein Geschlecht in der Minderheit zu bestimmen. Verbliebe als einzige Möglichkeit für d"Hondt eine Listenwahl, die es aber bei einem einköpfigen BR nicht gibt. Was willst Du also mit d"Hondt?"*
Ich fühle mich verstanden, aber, Du hast es sicher besser/ mindestens aber wohl bestimmt verständlicher ausgedrückt als ich!
Erstellt am 04.08.2015 um 12:56 Uhr von Pjöööng
Wart erst mal ab, was Hoppel wieder draus macht.
Erstellt am 05.08.2015 um 06:49 Uhr von Hoppel
@ Pjöööng
Keine Sorge ...
wir reden aneinander vorbei, aber im Ergebnis sind wir deckungsgleich!