Wir sind eine Krankenhaus GmbH mit vier Kliniken. An einem Standort ist ein landkreiseigenes Altenheim angegliedert. Diese hat einen eigenen BR und dieser ist Mitglied des GBR des Landkreises, also nicht bei unserer KH GmbH.
Die KH-Verwaltung wickelt hier u.a. die Abrechnung ab. Nun hat ein MA der Finanzabteilung unserer KH GmbH für dieses Altenheim einen falsche Berechnung gemacht, welche nun einen erheblichen finanziellen Schaden laut unseres AG`s nach sich ziehen wird.
Deshalb will er diesem MA nun ordentlich kündigen.
Zuständig ist eigentlich der BR des KH, aber da der Fehler für eine Fremdeinrichtung passiert ist, stellt sich die Frage, ob unser BR darüber entscheiden muss/soll?
Vielen Dank für eure Antworten.